Große Ehre für historisches Festspiel
Die Landshuter Hochzeit ist seit Freitag Immaterielles Kulturerbe

16.03.2018 | Stand 13.09.2023, 6:27 Uhr
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Am Freitag hat die Deutsche Unesco-Kommission sieben Neuaufnahmen in Deutschlands Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes bekanntgegeben. Darunter ist auch die Landshuter Hochzeit!

LANDSHUT Große Ehre für die Landshuter Hochzeit: Seit Freitag findet sich das historische Dokumentarspiel auf der internationalen UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes wieder. Neben der LaHo gab es weitere sechs Neuaufnahmen: der Further Drachenstich, die Spergauer Lichtmeß, künstlerische Drucktechniken sowie drei Modellprojekte als „Gute Praxis-Beispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes“ (das Bauhüttenwesen, die Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg und der Pfingsttanz als Basis der kommunalen Entwicklung in der Verbandsgemeinde Mansfelder Grund-Helbra).

Prof. Dr. Christoph Wulf, Vizepräsident der Deutschen UNESCO-Kommission und Vorsitzender des Expertenkomitees Immaterielles Kulturerbe, betont: „Die Neueinträge in das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes zeigen den kulturellen Reichtum in Deutschland. Sie machen deutlich, wie viele Menschen jeden Tag kreativ tätig sind, ihr Wissen und Können fortentwickeln und weitergeben und so einen unverzichtbaren Beitrag zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft leisten.“

Der Verein „Die Förderer“ hatte sich vor rund eineinhalb Jahren für die Aufnahme in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes beworben – und am Freitag den positiven Bescheid erhalten.

Zum Hintergrund: Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von Kulturformen, die von Generation zu Generation weitergegeben werden. 470 Bräuche, Darstellungskünste, Handwerkstechniken und Naturwissen aus aller Welt stehen derzeit auf den drei UNESCO-Listen, darunter drei Kulturformen aus Deutschland. Bis heute sind 176 Staaten der UNESCO-Konvention zum immateriellen Kulturerbe beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Die Konvention sieht vor, dass jedes Beitrittsland ein nationales Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes erstellt. In Deutschland sind darin jetzt 72 Kulturformen sowie sieben „Gute Praxis-Beispiele“, also insgesamt 79 Einträge, verzeichnet.

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