Wegen Afrikanischer Schweinepest
Landratsamt Landshut setzt Schonzeit für Schwarzwild vorerst aus

09.03.2018 | Stand 20.07.2023, 15:56 Uhr
−Foto: Foto: budabar/123RF

Die Schonzeit für die Jagd auf Schwarzwild ist in allen Gemeinschafts-, Eigen- und Staatsrevieren im Landkreis Landshut bis zum 15. Juni 2018 vorläufig aufgehoben. Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am Freitag, 9. März, in Kraft getreten ist. So darf – unter Berücksichtigung des Tierschutzgesetzes und der Waidgerechtigkeit – bis Mitte Juni weiter Jagd auf Schwarzwild gemacht werden, um die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern. Die Allgemeinverfügung kann jederzeit widerrufen werden.

LANDSHUT Bachen, die für die Aufzucht der Jungtiere benötigt werden, betrifft diese Allgemeinverfügung jedoch nicht – sie unterliegen weiterhin dem strikten Schutz durch das Bundesjagdgesetz. Das Erlegen dieser Tiere, die in der Jägersprache als „führende“ Bachen bezeichnet werden, stellt eine Straftat dar.

Für Frischlinge und Überläufer ist keine Allgemeinverfügung notwendig, da diese nach dem Bundesjagdgesetz ohnehin das ganze Jahr über bejagt werden dürfen.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes ist im Amtsblatt Nr. 9/2018 vom 8. März unter folgendem Link einzusehen:

https://www.landkreis-landshut.de/Landratsamt/Amtsblatt.aspx

Weiterhin weist die Untere Jagdbehörde auf die Aufwandsentschädigung für die Erlegung von Schwarzwild hin, die nun geltend gemacht werden kann. Die Entschädigung in Höhe von 20 Euro pro erlegtem Tier wird für Frischlinge, Überläuferbachen und Bachen, die nicht zur Aufzucht von Jungtieren notwendig sind, gewährt. Berücksichtigt wird die Jagdstrecke ab dem 19. Dezember 2017 (Beschluss des Ministerrates) bis einschließlich 31. März 2018 (Ende des Jagdjahres).

Die Revierpächter oder -eigentümer können die Erstattungsanträge für das aktuelle Jagdjahr bis zum 15. Mai 2018 beim Bayerischen Jagdverband einreichen. Dem Antrag ist eine Kopie der Streckenliste beizulegen. Wichtig ist, dass auf diese Kopie einen Vermerk der Unteren Jagdbehörde enthält, der bestätigt, dass die Original-Streckenliste bei der Jagdbehörde eingereicht wurde. Die Anträge können unter anderem im Wildtierportal Bayern (www.wildtierportal.bayern.de) heruntergeladen werden. Dort sind auch weitere Informationen zur Antragsstellung verfügbar.

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