Kein Erfolg vor Regensburger Richtern
Festwirt Krämmer scheitert vor dem Verwaltungsgericht

06.03.2018 | Stand 20.07.2023, 16:52 Uhr
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Es bleibt dabei: Festwirt Christian Krämmer wird diesmal nicht auf der Frühjahrsdult vertreten sein. Dies bestätigte das Verwaltungsgericht Regensburg am Montag. Dem Landshuter Festwirt wurde die bereits erteilte Zusage nachträglich vom Stadtrat entzogen.

LANDSHUT Der Eilantrag von Christian Krämmer bleibt ohne Erfolg: Der Festzeltbetreiber hatte gegen die Rücknahme der ihm erteilten Zulassung zur Landshuter Frühjahrsdult 2018 Einspruch eingelegt. Mit Beschluss vom Montag, 5. März, hat jedoch die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Regensburg seinen Eilrechtsschutzantrag gegen die sofortige Vollziehbarkeit der Rücknahmeentscheidung abgelehnt.

Die Stadt Landshut hatte dem Landshuter Festwirt die Zulassung Ende Januar zunächst erteilt, Ende Februar diese Zulassung aber wieder zurückgenommen. Die Rücknahme war insbesondere damit begründet worden, dass die Stadt zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung keine Kenntnis vom rechtskräftigen Abschluss eines Strafverfahrens gegen den Antragsteller hatte. Die Stadt Landshut ordnete die sofortige Vollziehbarkeit der Rücknahmeentscheidung an. Der Antragsteller habe durch das Verschweigen des rechtskräftigen Abschlusses des Strafverfahrens den Rücknahmegrund mit verursacht. Deshalb sei sein Vertrauen in die Zulassung zur Dult niedriger zu gewichten als das öffentliche Interesse und das Interesse des Konkurrenten.

Dieser Auffassung schloss sich das Gericht in seinem Beschluss vom Montag, 5. März, an. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg ist die Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zulässig, die Festwirtsfamilie Krämmer könnte also dagegen vorgehen.

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