Ost-Süd-Umfahrung von Landshut
Raumordnungsverfahren sieht stadtnahe Variante der B15 neu als „nicht raumverträglich“

08.02.2018 | Stand 20.07.2023, 14:10 Uhr
−Foto: Foto: Schmid

Die Regierung von Niederbayern hat das Raumordnungsverfahren (ROV) zur Weiterführung der B15 neu, Ost-Süd-Umfahrung Landshut, abgeschlossen. Aufgabe war es, die vom Staatlichen Bauamt Landshut ausgearbeiteten Planfälle bzw. Varianten für den Streckenabschnitt von der A 92 bis zur B 15 auf ihre Raumverträglichkeit zu prüfen. In ihrer landesplanerischen Beurteilung kommt die Regierung zu dem Ergebnis, dass nur zwei Planfälle den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen.

LANDKREIS LANDSHUT Im Verfahren haben sich rund 40 Fachstellen und Träger öffentlicher Belange sowie alle sieben von der Trassenführung direkt betroffenen Kommunen geäußert. Außerdem brachten sich im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung verschiedene Verbände, Interessensgemeinschaften, Institutionen und rund 550 Bürgerinnen und Bürger mit Stellungnahmen oder als Unterstützer von Unterschriftenlisten ins Verfahren ein.

„Die rege Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unterstreicht das hohe Interesse für dieses Projekt in der Region. Ihre Stellungnahmen sind wichtig für unsere Abwägung und tragen zu einer Verbesserung der Planung bei“, sagte Regierungspräsident Rainer Haselbeck.

Aus raumordnerischer Sicht leistet die Weiterführung der B15 neu einen wichtigen Beitrag zur besseren Anbindung der Region an das Fernstraßennetz und entlastet die Stadt Landshut vom Durchgangsverkehr. Das Staatliche Bauamt Landshut hat drei mögliche Trassenführungen (mit einer Untervariante bei Altfraunhofen) sowie zwei technische Varianten zur Querung der Isarleite in das ROV eingebracht.

Raumordnerisch positiv bewertet werden die Planfälle 1b („Versatzlösung“) und 1c („alte Raumordnungstrasse“). Die landesplanerische Beurteilung formuliert für diese beiden Varianten allerdings eine Reihe von Maßgaben. So sind hinsichtlich des Lärmschutzes verschiedene Maßnahmen vorzusehen, um die Belastungen für Anwohner so weit wie möglich zu minimieren. Auch müssen verschiedene Anschlussstellen an das untergeordnete Straßennetz noch weiter verbessert werden. Um Verkehrsprobleme während der Bauphase so gering wie möglich zu halten, soll die Straßenbauverwaltung die Ost-Süd-Umfahrung von Landshut in möglichst zeitnah aufeinanderfolgenden Bauabschnitten errichten.

Die „stadtnahe Variante“ (Planfall 1a) würde hingegen erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild, ökologisch wertvolle Erholungswälder und Vorranggebiete für die Sicherung von Bodenschätzen (Bentonit) bedeuten, sodass sie nicht mit den Erfordernissen der Raumordnung in Einklang gebracht werden kann. Sie wurde daher landesplanerisch negativ beurteilt. Die „Dammlösung“ (Variante A) im Bereich der Isarleite ist aus Sicht der Raumordnung ebenfalls abzulehnen. Die damit verbundenen Barrierewirkungen im Isartal und die Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes sind deutlich negativer zu bewerten als die Variante B (lange Talbrücke).

Im Bereich von Altfraunhofen ist aus raumordnerischer Sicht ebenfalls nur eine der beiden eingebrachten Untervarianten vertretbar. Die Untervariante „süd“ würde den Siedlungskörper der Gemeinde durchschneiden und die weitere Siedlungsentwicklung nahezu unmöglich machen.

Aufgabe des ROV war es zu prüfen, welche Varianten für die Ost-Süd-Umfahrung Landshut mit den Erfordernissen der Raumordnung in Übereinstimmung zu bringen sind. Das Ergebnis lässt zwei Möglichkeiten offen, die B15 neu im Sinne des Bundesverkehrswegeplans nach Süden fortzusetzen und die Verkehrsverhältnisse in der Region zu verbessern.

Die landesplanerische Beurteilung wird in den nächsten Tagen an alle beteiligten Gemeinden, Fachstellen und Träger öffentlicher Belange übermittelt. Sie kann außerdem im Internet auf den Seiten der Regierung von Niederbayern HIER eingesehen werden.

Nach Auswertung der landesplanerischen Beurteilung muss sich der Träger des Vorhabens auf eine der beiden verbliebenen Planfälle festlegen. Anschließend wird das Staatliche Bauamt Landshut abschnittsweise Planfeststellungsunterlagen vorbereiten. Planfeststellungsbehörde wird wieder die Regierung von Niederbayern sein.

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