Die Amtsgerichte sind auf der Suche
Kandidaten für das Schöffenamt gesucht

02.02.2018 | Stand 25.07.2023, 2:56 Uhr
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Für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 findet heuer wieder die Wahl der Schöffen statt. Daher werden derzeit in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Interessierte Landshuter Bürgerinnen und Bürger können sich schriftlich oder persönlich bis 20. März beim Einwohner- und Standesamt melden.

LANDSHUT Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht sowie bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Wer kann sich für das Schöffenamt bewerben? Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz kann es nur von Bürgern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger zwischen 25 und 69 Jahren, die in der Stadt Landshut wohnen, haben die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere geeignete Personen vorzuschlagen.

Die Vorschläge können bis zum 20. März schriftlich beim Einwohner- und Standesamt im Rathaus II, Luitpoldstraße 29, erster Stock, Zimmer 114, oder am Schnell-/Infoschalter des Bürgerbüros abgegeben werden. Der Bewerbungsbogen ist auch auf der städtischen Internetseite unter www.landshut.de/schoeffenwahl abrufbar. Dazu werden folgende Angaben benötigt: Familienname, Geburtsname, Vorname, Familienstand, Geburtsdatum und Geburtsort, Beruf, Straße und Hausnummer sowie gegebenenfalls Zeiten früherer Schöffentätigkeiten.

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