Aufregung im Landshuter Gericht
Das Raffael-Kunstwerk und der BND-Spitzel im Gerichtssaal

24.01.2018 | Stand 24.07.2023, 15:10 Uhr
−Foto: Foto: Archiv (

Eigentlich geht es ja nur um Betrug – doch das Verfahren gegen einen 67-Jährigen wird immer bizarrer. Jetzt gab es Aufregung während der Verhandlung, weil der Angeklagte in einem Zuschauer einen Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) erkannt haben wollte. Das Gericht reagierte prompt und stellte den Mann zu Rede.

LANDSHUT „Wie im Königlich Bayerischen Amtsgericht“ – so kommentierte ein Besucher den dritten Verhandlungstag im Prozess um den Betrug zulasten des Landshuter Baulöwen und des Münchner Modeunternehmers (das Wochenblatt berichtete). Ein Zuschauer wurde als angeblicher BND-Mitarbeiter vom Angeklagten identifiziert. Zuhörer behaupteten hinter vorgehaltener Hand, sie würden Leute kennen, die ebenso vom Angeklagten geprellt worden seien. Und dann die mit Spannung erwartete Aussage des Modeunternehmers. Doch plötzlich gab es Aufregung im Gerichtssaal als der Angeklagte behauptete, ein BND-Mitarbeiter sitze unter den Zuschauern.

Was war bisher geschehen? Der 67-jährige Angeklagte soll den Immobilienunternehmer aus Landshut um 200.000 Euro und einen Münchner Modekaufmann um 150.000 Euro erleichtert haben. Angeblicher Hintergrund: ein geplatzter Verkauf des bekannten Gemäldes von Raffael mit dem Namen „Die Heilige Familie mit dem Lamm“. Besitzer ist eine Eigentümergemeinschaft, zu denen der Landshuter und der Münchner Unternehmer gehören, ebenso ein 81-jähriger Münchner Kaufmann.

Der Modeunternehmer bestätigte die Geschichte des Angeklagten insofern, dass dieser tatsächlich mit dem Verkauf des Gemäldes beauftragt worden sei. Wie wohl so viele vor ihm.

Laut Unternehmer habe der Angeklagte ein persönliches Treffen mit ihm gesucht, um einen Deal vorzuschlagen: „Er erklärte mir, er könne sich 4 Millionen Euro, die er abgeben müsste, ersparen und bräuchte dafür aber 300.000 Euro“. Die gesparten 3,7 Millionen würde der Angeklagte dann mit ihm teilen, erzählte der Münchner weiter.

Doch auf so ein Geschäft habe der Modemann nicht eingehen wollen, gewährte ihm dafür jedoch ein Darlehen in Höhe von 150.000 Euro. Den Darlehensvertrag habe er bei sich zu Hause auf die Schnelle aufgesetzt. Zudem ein Schreiben, dass – falls der „Deal“ erfolgreich sei – die versprochene Hälfte des gesparten Geldes an die Eigentümergemeinschaft fließen solle.

„Über Modalitäten haben wir nicht gesprochen. Für mich war sonnenklar, dass der Verkauf bald über die Bühne gehen würde und da hätte ich das Geld zurückbekommen“, gab der Zeuge weiter an.

Geschäftsgrundlage sei der Verkauf des Objektes gewesen und er habe keine Bedenken gehabt. Doch dessen Sohn hatte ein schlechtes Gefühl und habe die 100.000 Euro-Überweisung bei der Bank zurückgeholt. Der Kauf sei dann „versickert“ und von den restlichen 50.000 Euro in bar habe der Modeunternehmer bis heute nichts gesehen.

Auch der 81-jährige weitere Miteigentümer des Gemäldes berichtete über die Zusammenarbeit mit dem Angeklagten. „Er wurde mir empfohlen als Mann mit guten Verbindungen in den arabischen Raum“, erklärte der Zeuge. „Mich hat immer nur der Verkauf des Bildes interessiert“, stellte er fest. Auch für ihn sei klar gewesen, dass der Verkauf bevorstehen würde. Von den Darlehen seiner Geschäftspartner habe er nur am Rande mitbekommen.

Für erschrockene Gesichter sorgte der Angeklagte mit seiner Behauptung, er würde einen Zuschauer als BND-Mitarbeiter erkennen. Völlig entsetzt über diese Aussage, wurde der Mann in den Zeugenstand gerufen. Wie sich heraus stellte, kannten sich die beiden tatsächlich. Der Angeklagte habe auch dessen ehemaligen Chef um Geld betrogen und er würde lediglich den Prozess aus Interesse mitverfolgen. Verbindungen zum BND verneinte der Mann verärgert. Der Prozess wird am 5. Februar fortgesetzt.

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