Angeklagter nicht einsichtig genug
Rechtskräftig: Kinderfotograf muss für 2,5 Jahre ins Gefängnis

24.10.2017 | Stand 31.07.2023, 0:48 Uhr
−Foto: wz

Es bleibt dabei: Der in erster Instanz verurteilte pädophile Kinderfotograf aus dem Landkreis Landshut muss für 2 Jahre und 6 Monate hinter Gitter.

LANDSHUT Bei der Berufungsverhandlung vor der Jugendkammer des Landgerichts am Donnerstag regte der Vorsitzende Richter Oliver Dopheide an, dass sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung ihre Berufungsanträge zurücknehmen: „Die Strafe ist im Gesamtkontext angemessen, wie sie das Amtsgericht verhängt hat.“

Der Angeklagte und sein Anwalt Florian Zenger berieten in einer Pause während der öffentlichen Verhandlung über eine Stunde lang über das weitere Vorgehen. Offensichtlich verfolgte die Verteidigung die Strategie, die Bereitschaft des Kinderfotografen zu zeigen, sich wegen pädophiler Neigungen in Therapie zu begeben. Richter Dopheide war auch für die Briefkontrolle des Häftlings zuständig und konnte dabei „eine Tendenz erkennen, dass der Angeklagte sich zumindest bemüht, Informationen hinsichtlich einer Therapie einzuholen“. Der Kinderfotograf wiederum gab an, „bei entsprechenden Fachambulanzen in München und Regensburg wegen eines Therapieplatzes angefragt“ zu haben. Dabei sei er zunächst abgelehnt worden, „weil es noch kein rechtskräftiges Urteil gab bzw. ein laufendes Verfahren anhängig ist.“

Richter Dopheide ließ das Bemühen als Pluspunkt gelten, verweis jedoch darauf, „dass sich der Angeklagte nach einer Therapie während der Haft um Rechtsstrafensaussetzung bemühen“ solle. Die Beweislast gegen den Fotografen war schließlich doch erdrückend. „Insgesamt spricht das gegen eine Bewährung“, so Dopheide.

Verteidiger: „Mandant braucht Hilfe“

In einem über 20-minütigen Vortrag verlas er zu Beginn der Verhandlung nochmals die bekannten Beweise: Fotografien von mehreren minderjährigen Mädchen in unnatürlichen, geschlechtsbetonten Posen. Das Vertrauen der Eltern war in zahlreichen Fällen massiv missbraucht worden. Betroffen waren u.a. eine Familie aus dem Raum Passau und eine Familie aus dem Landkreis Landshut. Zu Berührungen der Opfer sei es zwar nicht gekommen, aber auf dem beschlagnahmten Rechner war eindeutig kinderpornographisches Material – das nicht vom Fotografen angefertigt wurde – entdeckt worden. Das bestätige seine krankhafte Neigung. Seine Einsicht und Therapiewilligkeit stünden noch am Anfang. Aus der Sicht des Verteidigers macht „trotzdem eine Haftstrafe wenig Sinn“. Menschen wie der Fotograf bräuchten „vor allem therapeutische Hilfe“, so Zenger. Es gebe „viele Fälle versteckter Pädophilie“.

Solche Menschen hätten „ein großes Problem mit ihrer Neigung und versuchen, Sexualität auszuleben, ohne dabei Straftaten zu begehen“. Dadurch gerieten sie in eine fatale Zwickmühle. Seinen Mandanten sieht er „nicht als Monster, sondern als jemanden, der Hilfe braucht“. Bei dieser Sicht der Dinge bleibt allerdings außen vor, welch großes Leid der Mandant bei den betroffenen Familien nachweisbar verursacht hat. Auffallend war während der Verhandlung zudem das Verhalten des Kinderfotografen, der sich betont locker gab und die schwerwiegenden Anschuldigungen mit Gleichgültigkeit anhörte.

Landshut