Seit Jahren im Clinch mit Behörden
Der Querulant auf der Anklagebank

17.10.2017 | Stand 31.07.2023, 4:33 Uhr
−Foto: n/a

Seit Jahren liegt der ehemalige Landwirt aus Neufahrn im Clinch mit den Behörden. Jetzt saß der 76-Jährige auf der Anklagebank im Landshuter Amtsgericht. Die Polizei hatte bei dem angeblichen Reichsbürger eine nicht registrierte Waffe gefunden. Einen Strafbefehl wollte er nicht akzeptieren.

LANDSHUT Der 76-jährige pensionierte Landwirt und Jäger aus Neufahrn ist ein amtsbekannter Querulant. Mehr als einmal kam es zu Kontroversen mit Politikern, Behörden- und Verwaltungsmitarbeitern. Zweimal wurde er von Amts wegen entwaffnet, da laut Landratsamt „aufgrund verschiedener Vorfälle gravierende Bedenken“ an seiner Eignung und Zuverlässigkeit als Waffenbesitzer bestanden haben. Jetzt stand er wieder vor Gericht. Die Polizei fand bei ihm eine Tüte voller Patronen und eine Waffe mitfehlender Kennzeichnung. Das Landshuter Amtsgericht ließ bei dem angeblichen Reichsbürger allerdings Gnade walten und verhängte nur eine milde Strafe.

Bereits 2003 waren bei ihm bei einer Durchsuchungsaktion zehn Gewehre und drei Pistolen sichergestellt worden. Diese mussten ihm allerdings wieder zurückgegeben werden, da ein psychologisches Gutachten über ihn nicht anerkannt wurde. und er für die Waffen eine entsprechende Genehmigung hatte. Bei der zweiten Durchsuchung im Dezember letzten Jahres wurde die Polizei erneut fündig: Acht Gewehre, drei Pistolen und eine größere Menge Munition wurden beschlagnahmt, nachdem der Rentner beim Landratsamt Unterlagen nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahr 1913 beantragte und erklärte, er gehe „jetzt zu den Reichsbürgern“. Das Landratsamt prüfte ihn daraufhin erneut und erwirkte beim Verwaltungsgericht Regensburg die Durchsuchungsbeschlüsse.

Bei der gestrigen Verhandlung ging es um den nicht erlaubten Besitz einer Waffe mit fehlender Kennzeichnung samt passender Munition, die auf dem Anwesen des Neufahrens gefunden wurde und ihn jetzt auf die Anklagebank beförderte.

Bereits vor Beginn wirkte der Beschuldigte unruhig und grantelte hörbar. Zu seinem Anwalt sagte er: „Die sind doch alle hysterisch, was wollen die denn nur von mir?“ Auch während der Verhandlung gab er sich uneinsichtig, redete vor sich hin und unterbrach immer wieder die Aussagen des Richters.

Nach Darstellung der Beweislast durch die Staatsanwältin, legte der Angeklagte indirekt ein Geständnis ab, indem er den Besitz zugab. Zwei bereits verstorbene Bekannte hätten ihm Tüten mit Patronen für die Jagd gegeben, wo wohl auch die unerlaubte Munition für die Waffe enthalten war. „Da war auch ein Schussapparat dabei, mit dem wir früher die Sauen erschossen haben“, erklärte er weiter. Nach seinen Angaben seien sowohl Schusswaffe als auch Patronen in einem offenen Stall in einem unverschlossenen Jagdschrank aufbewahrt worden, wo mit seinen Worten „lauter Glump“ gelagert wurde. Er habe auch gar nicht gewusst, dass er die Sachen gar nicht besitzen dürfe.

Nachdem Strafrichter Christian Lederhofer dem Angeklagten nahelegte, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zum Vergehen nach Paragraf 52 Absatz 3 Waffengesetz doch noch zurückzunehmen, weswegen es zu der Verhandlung gekommen war, kam es zu einem lauten Wortgefecht zwischen dem renitenten ehemaligen Landwirt und dem Richter. Die Verhandlung wurde dann kurz unterbrochen.

Die Staatsanwaltschaft forderte ein Strafmaß von 40 Tagessätzen zu 25 Euro. Verteidiger Hans-Peter Kiener plädierte dafür, das Verfahren einzustellen, da sowohl Waffe als auch Munition so verrostet seien, dass man das erforderliche Kennzeichen gar nicht mehr sehen könne.

Aufgrund der schlechten wirtschaftlichen Verhältnisse des Rentners und seiner Ehefrau verhängte der Vorsitzende Richter schließlich eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 15 Euro sowie die Übernahme der Gerichtskosten. Nach seiner Begründung sei zwar die Waffe uralt und wahrscheinlich nicht mehr zu gebrauchen gewesen, aber der Angeklagte nahm billigend in Kauf, dass die Tüte Dinge beinhalte, die man eben nicht haben darf.

Landshut