Parkraumüberwachung
Druck im Kessel am Kasereneneck

03.08.2017 | Stand 21.07.2023, 4:39 Uhr
−Foto: n/a

Parkplatzüberwachung sorgt immer häufiger für wütende Kunden

LANDSHUT Landshut. Immer häufiger setzt sich der Handel mit Hilfe von Parkplatzüberwachern gegen Dauerparker auf ihren Kundenparkplätzen zur Wehr (das Wochenblatt berichtete mehrmals). Derzeit sorgt die Vorgehensweise der Park-Sheriffs am Kaserneneck für richtig schlechte Stimmung. Der Grund: Wer seine Parkscheibe vergisst, kassiert unter Umständen bereits nach fünf Minuten Wartezeit ein sattes Knöllchen von 30 Euro. Zum Vergleich: In der Stadt Landshut kostet das in bester Lage, zum Beispiel in der Neustadt, gerade einmal zehn Euro. Immer mehr Kunden machen ihrem Ärger Luft.

„Das ist Wucher, ich kaufe hier nie wieder ein“, schimpft die Frau, die am Donnerstag aus dem Supermarkt stürmt. Sie hatte dort in einer Bäckereifiliale eingekauft und einen gravierenden Fehler begangen: Sie hatte vergessen, ihre blaue Parkscheibe zu hinterlegen.

Das kommt sie jetzt genauso teuer zu stehen, wie Ludwig Huber. Dem erging es am Montag vor einer Woche ähnlich. „Ich wollte hier am Nachmittag nur kurz ein Eis essen und hatte meine Parkscheibe vergessen.“ Als er zum Auto zurückkam, fand er das Knöllchen und staunte nicht schlecht. 30 Euro sollen ihn die rund 30 Minuten kosten, die er sein Auto ohne Parkscheibe hat stehen lassen. „Dreimal so teuer wie in der Stadt“, sagt er und empfindet das als glatte Abzocke.

So wie in den beschriebenen Beispielen ergeht es derzeit vielen Kunden am Kaserneneck. Sie werden für ihre Vergesslichkeit teuer bestraft. Denn der Parkplatz steht unter scharfer Beobachtung der Firma „Park & Control“. Laut ihrer Webseite überwacht die Firma die „Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf unbeschrankten Parkplätzen im Auftrag von privaten Immobilieneigentümern.“

In der Praxis sieht das dann so aus, wie am Donnerstag, als das Wochenblatt vor Ort war: Der Mitarbeiter der Überwachungsfirma geht von Auto zu Auto und verpasst jedem Wagen, bei dem hinter der Windschutzscheibe keine Parkscheibe zu finden ist, ein Knöllchen – egal, ob es sich dabei um einen Kunden eines ansässigen Betriebes handelt oder nicht.

„Der Sinn der Parkraumüberwachung im Auftrag des Eigentümers einer Parkierungsanlage ist es, unberechtigte Parker fernzuhalten und die eigentliche Bestimmung des Parkraumes sicher zu stellen, nämlich die Nutzung durch berechtigte Kunden. Die Resonanz von berechtigten Kunden ist durchweg positiv, weil Park & Control sicherstellt, dass ihnen freie Parkplätze zur Verfügung stehen“, schreibt das Überwachungsunternehmen auf seiner Homepage.

Die Realität sieht allerdings eher so aus wie bei Ludwig Huber oder der erzürnten Bäckerei-Kundin.

Tatsache ist, dass Park & Control-Mitarbeiter stets in Uniform arbeiten und sich ausweisen können. Auf dem Kaserneneck sind sie zudem in ihren Warnwesten zudem kaum zu übersehen. Und trotzdem gibt es beim Wochenblatt immer mehr Beschwerden wegen der Knöllchen.

„Die Regelverstöße werden zu Beweis-Zwecken von Park & Control-Mitarbeitern immer fotografisch erfasst, um bei eventuellen Beschwerden den Sachverhalt zu belegen“, sagen die Park Sheriffs.

Die meisten Kunden sehen ihr Fehlverhalten auch ein. Was sie aber nicht einsehen, das ist die Höhe des Knöllchens. „30 Euro sind einfach zu viel“, findet Ludwig Huber und hat aus juristischer Sicht dabei nicht so ganz Unrecht.

So schreibt zum Beispiel Rechtsanwalt Thomas Hollweck, er hat sich auf „Verbraucherrecht“ spezialisiert, auf seiner Webseite (www.kanzlei-hollweck.de): „(...) Derzeit fordern viele Parkplatzbetreiber eine Zahlung von ca. 30 Euro als Vertragsstrafe. Diese Gebühr ist überhöht, da eine solche Zahlungsaufforderung in aller Regel zu sehr von den Strafgebühren der öffentlichen Parkraumüberwachung abweicht. Erhalten Sie im öffentlichen Raum einen Strafzettel, so fällt meist eine Gebühr von 5 bis 10 Euro an, da diese Strafgebühren in den öffentlichen Verordnungen Ihrer Stadt festgeschrieben wurden. Es liegt somit eine gesetzliche Regelung vor, von der der Parkplatzbetreiber in seinen Geschäftsbedingungen abweicht.“ Das Gesetz regele aber, dass Geschäftsbedingungen nicht zu sehr von der gesetzlichen Regelung abweichen dürfen. „Ist eine Gebühr mehr als doppelt so hoch als gesetzlich bestimmt, so ist die Geschäftsbedingung unwirksam.“

So sah es auch Pascal D. (Name der Redaktion bekannt). Er hatte auch ein 30 Euro Knöllchen bekommen, obwohl er Kunde bei REWE war. Deshalb hatte sich der Landshuter auch beim Supermarkt am Kaserneneck beschwert und der Zentrale seinen Kassenbon geschickt, um zu zeigen, dass er tatsächlich Kunde war. Auch er argumentierte, dass die „Strafe“ viel zu hoch sei. Nach einigem Hin und Her mit Park & Control wurde ihm das Knöllchen schließlich erlassen – „einmalig auf kulantem Wege“ allerdings wie es in der Antwortmail hieß.

Auf so ein Entgegenkommen hofft jetzt auch Ludwig Huber. „Ich habe einen Fehler gemacht und bin bereit, die ortsüblichen 10 Euro Strafe für 30 Minuten Parkzeit ohne Parkscheibe zu zahlen.“ Das habe er Park & Control auch in einer E-Mail geschrieben, doch leider selbst nach einer Woche noch keine Antwort erhalten. „Wenn ich die 30 Euro aber wirklich zahlen muss, dann mache ich jetzt auch so ein Parkplatz-Überwachungs-Unternehmen auf. Leichter und schneller kann man sein Geld offenbar nicht verdienen“, sagt Huber süffisant, während der Autobesitzer gegenüber schon wieder das nächste Knöllchen kassiert.

Landshut