Richterliche Entscheidung im Farbstreit
Landshut darf sein quietschgrünes Haus behalten

03.08.2017 | Stand 13.09.2023, 6:54 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: n/a

Das Verwaltungsgericht in Regensburg hat im Streit um das quietschgrüne Haus in Landshut am Dienstag ein Urteil gefällt: Malermeister Franz Rebl muss nicht umstreichen.

LANDSHUT Baureferatsleiter Johannes Doll hatte es vorausgesehen, die Stadträte wollten trotzdem gegen das grüne Haus vor Gericht ziehen. Am Dienstag gab es vor dem Verwaltungsgericht in Regensburg jetzt die Entscheidung: Das quietschgrüne Haus an der Ecke Luitpold-/Schwimmschulstraße darf grün bleiben. Das Gericht sehe den Anstrich nicht als verunstaltend an, so Gerichtssprecher Markus Eichenseher.

Die Stadt hatte Malermeister Franz Rebl aus Landau aufgefordert, den Anstrich zu ändern. Der war allerdings stur geblieben, wohl wissend, dass es keine rechtliche Handhabe gibt. Schließlich hat der Handwerker einen ähnlichen Streit schon einmal in Regensburg durchgefochten.

Der Stadtrat beschloss allerdings trotzdem, den Klageweg zu beschreiten – und musste jetzt eine Niederlage hinnehmen. Zwar bestätigte das Gericht, dass Rebl zunächst eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung hätte einholen müssen, was nicht passiert ist. Allerdings sagt das Gericht auch, dass ihm diese hätte erteilt werden müssen, da der Anstrich die Denkmäler in der Umgebung nicht gravierend beeinträchtige.

Man hätte ihm also aufgrund der fehlenden Genehmigung nicht zumuten können, das Haus umzustreichen, so Eichenseher.

Die Stadt hat jetzt noch Gelegenheit, gegen das Urteil Rechtsmittel einzulegen. Ob das passiert, muss im Stadtrat entschieden werden

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