600.000 Euro Auflage für Konservenfabrikant
Sozialabgaben jahrelang einfach nicht gezahlt

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 16:12 Uhr
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Über eine halbe Million Euro muss ein in Landshut wohnhafter Fabrikant bezahlen, um nicht ins Gefängnis zu wandern. Denn er wollte sich noch mehr Geld sparen, genau gesagt 830.000 Euro Sozialabgaben.

DINGOLFING Das ist – zumindest für ein Strafverfahren vor einem Amtsgericht – rekordverdächtig: Eine Geldauflage von 600.000 Euro muss ein Konservenfabrikant berappen, um nicht im Gefängnis zu landen.

Vorausgegangen war bereits eine Schadenswiedergutmachung. Der 55-Jährige hatte zuvor im Prozess vor dem Schöffengericht beim Amtsgericht Landshut eingeräumt, über Jahre hinweg für hunderte Saisonarbeiter die Sozialabgaben hinterzogen zu haben.

Ein weiterer Geschäftsführer kam mit einer Geldstrafe von 70.000 Euro davon. Der jetzt in Landshut lebende 65-Jährige, der vor Gericht seinen Beruf bescheiden als Landwirt angab, war seit 2007 Geschäftsführer einer Konservenfabrik im Landkreis Dingolfing-Landau und eines Ablegers in der Stadt Plattling. Ab 2009 trat dann ein 54-jähriger Betriebswirt als weiterer Geschäftsführer in das Unternehmen ein.

In den Jahren von 2009 bis 2012, so die von Staatsanwalt Jürgen Rohrmüller vertretene Anklage, wurden jährlich mehrere hundert ausländische, überwiegend rumänische und polnische Saisonarbeiter insbesondere bei der Produktion eingesetzt und als kurzfristig Beschäftigte – damit sozialversicherungsfrei – bei den Einzugsstellen gemeldet.

Eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung auf kurzfristiger Basis hätte allerdings vorausgesetzt, dass die Beschäftigung innerhalb eines Kalenderjahres auf längstens zwei Monate (oder 50 Arbeitstage) begrenzt ist und dass die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird. Bei insgesamt 703 Saisonarbeitskräften im Dingolfing-Landauer Betrieb und bei 67 in der Plattlinger Produktion seien im Zeitraum 2009/2012 diese Voraussetzungen für eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung allerdings nicht erfüllt gewesen, so die Anklage.

Vermeintliche Landwirte waren alle arbeitslos

Zum einen seien nämlich in einer Vielzahl von Fällen Saisonarbeiter in einem Kalenderjahr länger als zwei Monate beschäftigt und entsprechende Verlängerungen der Arbeitserlaubnisse beantragt worden. Mit der Überschreitung des Zwei-Monats-Zeitraumes sei aber die Sozialversicherungspflicht eingetreten, es hätte eine Ummeldung sowie eine Beitragsabrechnung erfolgen müssen.

Darüber hinaus habe eine Vielzahl von rumänischen und polnischen Saisonarbeitskräften ihren Status-Fragebögen angegeben, in ihren Heimatländern hauptberuflich „Landwirte“ oder „Hausfrauen“ zu sein. Tatsächlich seien sie aber erwerbslos gewesen, das Einkommen als Saisonarbeiter sei für sie alles andere als von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und damit beitragspflichtig gewesen.

Für die ordnungsgemäße Meldung seien die beiden Geschäftsführer verantwortlich gewesen, ihnen seien auch die speziellen Bestimmungen für eine versicherungsfreie Beschäftigung auf kurzfristiger Basis bekannt gewesen, zumal es aufgrund von Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung in mehreren Fällen bereits Beitragsnacherhebungen gegeben habe.

Den beiden Geschäftsführern warf die Anklage jeweils 50 Fälle (monatliche Meldungen) der Beitragshinterziehung im Betrieb Dingolfing-Landau mit einem Gesamtschaden von 730.000 Euro vor. Beim 55-Jährigen kommen weitere 19 Fälle mit einem Schaden von knapp 100.000 Euro in der Plattlinger Produktion dazu, bei der genauso verfahren wurde.

Und das war noch nicht alles: Der 55-Jährige war auch noch wegen Anstiftung zum vorsätzlichen Bankrott in Tateinheit mit Untreue in einem besonders schweren Fall angeklagt. Da ging es um Geschäfte mit einer in der Gegend von Wels angesiedelten österreichischen Firma, die im Januar 2012 in Konkurs ging. 

Landshut