28-jähriger Pfleger hetzte gegen Ausländer
Wegen Netz-Kommentaren vor Gericht: Mit 'Onkel Adi' Hass geschürt

10.07.2017 | Stand 28.07.2023, 14:41 Uhr
−Foto: n/a

Ein 28-Jähriger Pfleger aus Buch am Erlbach musste sich nun für seine Hetz-Kommentare im Internet vor einem Gericht in Landshut verantworten.

LANDSHUT Was in seinem Kopf vorging, konnte der 28-jährige Pfleger aus Buch am Erlbach vor Strafrichter Christian Lederhofer nicht einleuchtend erklären. Mit seinen Hasstiraden im Internet, so erklärte er, habe er nicht bestimmte Bevölkerungsgruppen angreifen, sondern andere Accountnutzer provozieren wollen, so seine Version. Da er sich inzwischen von seiner fremdenfeindlichen Gesinnung distanziert und die Ergüsse gelöscht hat, kam er mit einer Bewährungsstrafe davon.

Unter einem Pseudonym war der 28-Jährige auf einer Internetplattform aktiv und schon seine „Neujahrswünsche 2015“ hatten es in sich. Da postete er u.a. wörtlich: „Auf geht’s Ihr Ochsen. 2015!!! Noch mehr Asylanten, noch mehr Salafisten und noch mehr Geld an jüdische Schmarotzer zahlen, die schon seit 3 Generationen nichts mehr mit dem Holocaust zu tun haben. Auf geht’s heiter weiter, ihr Schweinebacken.“

In der Folgezeit veröffentlichte er mehrfach Bilder von Adolf Hitler und versah sie mit Texten wie: „Bald ist wieder Wochenende. Und dann wird gezockt und gefeiert wie Onkel Adi hier.“ Oder: „Tja lieber Adi, du wusstest schon genau was Du wie und warum getan hast. Solch eine Sch... die heutzutage in Deutschland abläuft, hätte es bei dir nie gegeben.“

Dem Fass den Boden schlug letztlich aus, als er sich im September letzten Jahres auf einer einschlägigen Seite zu einem Kommentar zur Flüchtlingspolitik hinreißen ließ. Da waren Tiraden wie die folgenden noch die harmlosesten: „Nix gegen Leute, die Hilfe brauchen, aber wer sich nicht zusammenreißt, verdient einen Arschtritt ins Buxtehudeland.“ Oder: „Nix ist genug, alles ist sch..., Junge, dann verpisst euch - ihr der ganze Abschaum wie ihr da seid.“ Und: „Wer es nicht zu schätzen weiß, was hier für euch geleistet wird, der soll verrecken ... hat den Tod verdient.“

Der Vorwurf: Öffentlicher Frieden gestört

Die Anklage warf dem 28-Jährigen vor, mit seinen Äußerungen den öffentlichen Frieden gestört und zum Hass und zu Gewalt- bzw. Willkürmaßnahmen aufgestachelt zu haben. Bei seinen Mitteilungen sei es ihm darauf angekommen, das Recht der diffamierten Bevölkerungsgruppen, als gleichwertige Personen in der staatlichen Gemeinschaft zu leben, zu bestreiten, ihnen sogar das Lebensrecht abzusprechen.

Ferner habe er zumindest billigend in Kauf genommen, eine feindliche Gesinnung gegenüber den von ihm verächtlich gemachten Bevölkerungsgruppen zu erzeugen, ganz zu schweigen davon, dass er mit den Hitler-Fotos ein verbotenes Kennzeichen der NSDAP verbreitet habe.

Vor Strafrichter Lederhofer zeigte sich der Pfleger geläutert: Er legte ein umfassendes Geständnis ab und berichtete, dass er – nachdem die Ermittlungen angelaufen seien – umgehend sein Profil gelöscht habe. Das habe er nicht betrieben, um gewisse Bevölkerungsgruppen anzugreifen, sondern um andere Account-Nutzer zu provozieren. Außerdem habe ja niemand auf sein Profil gehen müssen. „Internet ist Öffentlichkeit, da haben Fünf- bis Neuzigjährige Zugriff“, hielt Strafrichter Lederhofer dagegen. Er bedauere seine Pamphlete, so der 28-Jährige, rückgängig machen könne er sie aber leider auch nicht mehr.

Für drei Fälle der Volksverhetzung und zwei Fälle des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen handelte sich der 28-Jährige eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten ein, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Als Auflage muss er eine Geldbuße von 1.500 Euro an das „Haus International“ in Landshut berappen.

Beim Strafmaß hatte Strafrichter Lederhofer dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprochen, die noch von einer fremdenfeindlichen Gesinnung ausgegangen war und dem 28-Jährigen vorgeworfen hatte, er habe nicht nur die Menschenwürde von Teilen der Bevölkerung angegriffen, sondern ihnen auch noch das Lebensrecht abgesprochen.

Der Strafrichter sah es in milderem Licht: Dem Pfleger sei nicht zu widerlegen, dass er nicht aus rechtspopulistischer oder fremdenfeindlicher Gesinnung heraus gehandelt habe, sondern dass es sich um einen „Ausrutscher“ gehandelt habe. Allerdings hätte er da besser „vorher das Hirn eingeschaltet“, aber immerhin habe er die Verantwortung übernommen und die „Beiträge aus der untersten Schublade“ auch gelöscht. 

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