Bei schweren Tumorerkrankungen
Fachärzte und Klinikum arbeiten im Kampf gegen Krebs enger zusammen

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 19:18 Uhr
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Niedergelassene Landshuter Fachärzte bieten jetzt zusammen mit dem Klinikum Landshut eine neue Versorgungsform für Patienten mit gastrointestinalen Tumoren an.

LANDSHUT In der sogenannten ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) können Patienten mit sehr komplexen und schwer therapierbaren Krebserkrankungen im Magen-Darm-Bereich, in der Bauchhöhle sowie mit Schilddrüsenkrebs gemeinsam behandelt und sehr individuell versorgt werden.

Insgesamt 22 Experten aus unterschiedlichen Fachbereichen arbeiten in der Klinikums-ASV interdisziplinär zusammen: Fachärzte für Onkologie, Chirurgie, Gastroenterologie, Strahlentherapie, Nuklearmedizin sowie weitere Fachärzte, die bei Bedarf hinzugezogen werden. In Tumorkonferenzen legen die Ärzte gemeinsam die optimale Behandlung für den Patienten fest. Auch die Hausärzte der Patienten können an den Konferenzen teilnehmen. „Die neue Versorgungsform lässt die Grenzen zwischen stationärem und ambulanten Sektor noch weiter aufweichen“, so Prof. Dr. Axel Holstege, der Ärztliche Direktor des Klinikums und Leiter des ASV-Teams.

Dadurch arbeiten die Spezialisten aus beiden Bereichen zum Wohle der Patienten noch enger zusammen. Als Anlaufstelle für die Patienten und niedergelassene Ärzte wurde im Klinikum Landshut ein ASV-Büro in der Nähe der Information eingerichtet, das am 4. Januar 2016 eröffnet wird.

Ansprechpartnerin wird dort Elena Mittermeier sein, erreichbar unter 0871/698-3025. Niedergelassene Fachärzte, die auch an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung von gastrointestinalen Tumoren sowie von Schilddrüsenkrebs teilnehmen möchten, können sich gerne an den ASV-Teamleiter, Prof. Dr. Axel Holstege, wenden.

Die ASV ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Fachärzten zur Behandlung von seltenen oder schweren Erkrankungen. Das Konzept wurde bereits Anfang 2012 im Versorgungsstrukturgesetz verankert. Der Gesetzgeber will damit sicherstellen, dass Patienten mit bestimmten Erkrankungen flächendeckend Zugang zu einer hochwertigen Diagnostik und Behandlung erhalten. Die Teilnahme an der ASV ist für die Patienten freiwillig.

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