Einstweilige Verfügung von Vion
Gericht verpasst Landshuter Stadträtin Elke März-Granda einen Maulkorb

09.07.2017 | Stand 13.09.2023, 2:44 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: n/a

Das Landgericht München hat eine einstweilige Verfügung gegen die Landshuter ÖDP-Stadtverordnete Elke März-Granda erlassen.

LANDSHUT Danach darf die Politikerin ab sofort nicht mehr behaupten und verbreiten, „die Verwaltung der Stadt Landshut habe den Stadträten mitgeteilt, dass auf dem Vion Schlachthof in Landshut eklatante Verstöße gegen Hygienevorschriften festgestellt worden seien“. Weiterhin ist ihr die Wiederholung der Behauptung „eklatante Verstöße seien auf dem Vion Schlachthof in Landshut vorhanden“ untersagt worden.

"Bei Verstößen gegen diese einstweilige Verfügung kann das Gericht gegen Frau März-Granda wegen jeder Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu sechs Monaten Ordnungshaft, erlassen", heißt es in einer Pressemitteilung von Vion.

Das Unternehmen Vion SBL Landshut GmbH und die Vion GmbH hatten den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen März-Granda gestellt, nachdem sie sich geweigert hatte, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.

UPDATE:

Die Plenaranfrage, auf die sich März-Granda berufen hat und auf der ihre öffentlichen Vorwürfe gegen Vion gründen, ist nicht öffentlich. Um gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichtes München vorgehen zu können, bräuchte sie eine Freigabe der nicht öffentlichen Plenaranfrage, um sie in der juristischen Auseinandersetzung verwenden zu können. Diese Freigabe wolle die Stadt aber nicht erteilen, teilte Christine Ackermann, ödp-Stadträtin, mit. Elke März-Granda seien somit die Hände gebunden.

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