Wer doch böllert, dem droht eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro
Burg Trausnitz: Silvester-Feuerwerk verboten!

09.07.2017 | Stand 13.09.2023, 2:41 Uhr
−Foto: Foto: Sobolewski

Die Burg Trausnitz ist gerade an Silvester beziehungsweise zum Jahreswechsel ein beliebter Treffpunkt. Wichtig: Das Abschießen von Feuerwerkskörpern ist dort generell untersagt!

LANDSHUT Wie das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt der Stadt Landshut mitteilt, dürfen aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes auch am 31. Dezember und am 1. Januar auf dem gesamten Gelände der Burg Trausnitz keine Feuerwerkskörper abgebrannt werden. Bei Verstoß dieser Anordnung muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro gerechnet werden.

Auch Burgverwalter Walter Rappelt weist heuer wieder kurz vor dem Jahresende darauf hin, "dass wegen der besonderen Brandgefahr im gesamten Burgbereich pyrotechnische Gegen-stände der Klasse II (Feuerwerkskörper) nicht abgebrannt werden dürfen. Durch das Abschießen von Feuerwerkskörpern sind die historischen Gebäude immer wieder stark gefährdet. Die Folgen eines Dachstuhlbrandes können gerade bei Denkmälern verheerend sein und wertvolles, unter Schutz gestelltes Kulturgut vernichten. Die Folgen eines Großbrandes haben wir am 21.10.1961 leidvoll erleben müssen."

Aufgrund dessen und zum Schutz der historisch wertvollen Bausubstanz wurde von der Stadt Landshut ein absolutes Abbrennverbot für pyrotechnische Gegenstände am 31. Dezember und 1. Januar ausgesprochen. Bei Verstößen gegen diese Anordnung muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro gerechnet werden.

Es dürfen keine Silvesterraketen und Silvesterkracher aller Art in den Bereich der Burg Trausnitz mitgenommen und dort abgeschossen werden. Zum Schutz der Anlage ist der Zugang zur Burg über die Fürstentreppe, das sogenannte "Ochsenklavier", am 31. Dezember ab 17 Uhr bis zum 1. Januar um 10 Uhr gesperrt. Offen ist nur der Zugang über die Edmund-Jörg-Straße und den Königsweg. Am Burgeingang finden Kontrollen durch die Firma Gerl-Schindler Wach- und Sicherheitsdienste GmbH & Co. KG statt, wobei Personen mit Feuerwerkskörpern der Zutritt zur Burganlage verweigert wird.

Rappelt weiter: "Dies ist nicht nur zum Schutz der Baudenkmäler erforderlich, sondern auch zum Schutz der Menschen selbst. Die Situation auf der Burg war in der Vergangenheit zunehmend eskaliert; die Menschen haben die Feuerwerkskörper nicht nur auf die Gebäude abgeschossen, sondern zum Teil sogar (gegenseitig) auf andere Menschen. Diese Situation stellte eine ganz erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit dar, so dass ein Abbrennverbot erlassen werden musste."

Die Bayerische Schlösserverwaltung appelliert an alle Bürger, die im Bereich der Burg Trausnitz feiern wollen, sich an dieses Verbot zu halten, auch im eigenen Interesse. Außerdem sollen mitgebrachte Gläser und Flaschen wieder mitgenommen und umweltgerecht entsorgt werden.

Landshut