Chef will sich nicht den schwarzen Peter zuschieben lassen
"Alexander Maya bekommt sein Geld"

08.07.2017 | Stand 13.09.2023, 2:33 Uhr
Alexander Schmid
−Foto: n/a

Die Geschichte hat hohe Wellen geschlagen. Als das Wochenblatt und die tz über die Situation von Lkw-Fahrer Alexander Maya berichteten, der seinen Job verloren hat, nachdem er als Ersthelfer vorbildlichen Einsatz gezeigt hat, rollte eine Welle der Hilfsbereitschaft an. Es meldete sich auch sein ehemaliger Arbeitgeber zu Wort.

LANDSHUT Der ehemalige Chef, der Maya gekündigt hatte, will sich die Schuld an der Situation des 42-Jährigen nicht in die Schuhe schieben lassen. Er sagt, dass die Kündigung Mayas nichts mit seiner Arbeitsunfähigkeit aufgrund seines Einsatzes als Ersthelfer bei einem Unfall im Landkreis Landshut zu tun habe. 

"Es handelt sich um eine ganz normale saisonbedingte Kündigung", so der Unternehmer zum Wochenblatt. Außerdem bekomme Maya natürlich noch sein Geld für November, er müsse deshalb auch nicht klagen. Das werde immer um den 15. des Monats überwiesen, es werde natürlich auch diesmal fließen. Auch habe es bisher sogar einen Vorschuss am Monatsanfang gegeben, so der Chef. 

Diesen Vorschuss habe er bislang allerdings noch nicht bekommen, im letzten Monat sei das aber noch so gewesen, sagt Maya. Tatsächlich gab es so eine Zahlung seines Arbeitgebers in Höhe von 500 Euro im November, auch in den zwei Monaten davor jeweils am Monatsanfang, wie Mayas Konntoauszüge zeigen.

Im Dezember ist bis jetzt auf Mayas Kontoauszügen (Stand 10. Dezember) nichts von so einem Vorschuss zu finden. Das lässt sich anhand der Auszüge nachvollziehen. Sein Arbeitgeber: "Er hätte mich nur anrufen müssen, dann hätte er auch seinen Vorschuss bekommen." Das sei bisher immer eine freiwillige Leistung gewesen. Sauer ist sein Chef aber noch aus einem anderen Grund: Er habe finanzielle Verluste, weil Maya den Schlüssel für seinen Kipper noch nicht zurückgegeben habe. Das Fahrzeug könne deshalb nicht genutzt werden.

Der 42-jährige Maya ist derweil überwältigt von der Hilfsbereitschaft nach der Berichterstattung im Wochenblatt und in der tz. "Das hätte ich mir nicht träumen lassen", so Maya.

Dass er nach seiner Genesung wieder bei seinem alten Unternehmen arbeiten wird, ist nach all dem Wirbel wohl eher nicht der Fall. Auf seiner Kündigung aus saisonbedingten Gründen fehlt diesmal ein Passus, nämlich der, dass er zum Beginn der neuen Saison wieder eine Vollzeitbeschäftigung in der Firma bekommen werde. Im Jahr zuvor stand der noch drauf.

Am Donnerstag hat sich ein Rechtsanwalt, der für den Weißen Ring tätig war, beim Wochenblatt gemeldet und Unverständnis darüber geäußert, dass jemand sein Gehalt für den Vormonat erst am 15. des Folgemonats bekomme. Bei den Zahlungen zu Beginn des Monats handele es sich deshalb nicht um einen "Vorschuss", sondern eher um einen "Abschlag" für bereits geleistete Arbeit. Grundsätzlich sei es so, dass einem Arbeitnehmer der Lohn für geleistete Arbeit spätestens zu Beginn des Folgemonats zustehe, wenn nicht etwas Anderes vereinbart wurde. Das könne sich zwar, zum Beispiel wegen schwieriger Stundenabrechnungen, verzögern, dann sollte der Arbeitgeber aber vorab ein Basisgehalt, eben einen Abschlag, zahlen.

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