Keine Reue im "letzten Wort" des Angeklagten
Doppelmord-Prozess: Verteidiger plädiert auf Totschlag

07.07.2017 | Stand 28.07.2023, 0:22 Uhr

Der Anwalt ging in seinem Plädoyer vor der Schwurgerichtskammer des Landshuter Landgerichts die schwierige Kindheit und die Jugend von Christoph W. ein. Die Tat sei eine Kurzschlussreaktion gewesen.

NOTZING / LANDSHUT Keine Silbe von Reue ging dem mutmaßlichen Notzinger Doppelmörder Christoph W. (22) aus Freising in seinem „letzten Wort” im Anschluss an das zweistündige Plädoyer seines Verteidigers Winfried Folda über die Lippen: In einem Satz tat er lediglich kund, dass er sich den Ausführungen seines Anwalts anschließe. Der hatte in seinem Plädoyer vor der Schwurgerichtskammer des Landshuter Landgerichts die von der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern ins Feld geführten Mordmerkmale als nicht erfüllt gesehen und deshalb wegen Totschlags in zwei Fällen eine zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe für seinen Mandanten beantragt.

Wie berichtet, hatte Staatsanwalt Ralph Reiter vor einer Woche für den 22-Jährigen wegen Doppelmordes an den Eltern seiner Ex-Verlobten, dem 60-jährigen Franz Xaver R. und Heidi R. (54) aus Notzing, eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert und gleichzeitig die Feststellung der „besonderen Schwere der Schuld” beantragt, durch die eine Haftentlassung nach 15 Jahren auf Bewährung ausgeschlossen würde. Der Anklagevertreter hatte die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe ins Feld geführt und von einem „unbegreiflichen Gemetzel” gesprochen.

Dem Antrag des Anklagevertreters hatten sich die Anwälte des Sohnes Andreas R. und der Tochter Cornelia R., die im Prozess als Nebenkläger auftreten, weitgehend angeschlossen. Rechtsanwalt Robert Alavi stellte in seinem Plädoyer fest, dass seine 18-jährige Mandantin in mehrfacher Hinsicht Opfer ihres Ex-Verlobten geworden und deshalb heute noch traumatisiert sei: Er habe ihr durch die grausamen Morde die Eltern genommen und sei von ihm als Geisel genommen, bedroht und zur Beseitigung der Leichen und Spuren genötigt worden sei. Der Nebenkläger-Vertreter brachte für den Mord an Mutter Heidi R. auch das Mordmerkmal der Grausamkeit ins Spiel, die der 22-Jährige besonders brutal unter Einsatz von Werkzeugen wie Messer, Axt und Schürhaken getötet habe.

Verteidiger Folda stellte in seinem Plädoyer einleitend fest, dass das damalige Geschehen vom 30. März bis 1. April auch für alle, die berufsbedingt mit Tötungsdelikten befasst seien, eigentlich unfassbar seien. In der Öffentlichkeit und in den Medien habe danach ein „schrilles Kopf-ab-Geschrei” eingesetzt, umso dankbarer sei er, dass im Prozessverlauf alle Facetten des Falls sachlich beleuchtet worden seien.

Der Anwalt ging dann noch einmal auf die schwierige Kindheit und die Jugend von Christoph W. ein, der von klein auf als „Langnase” und „Pinocchio” gehänselt worden sei, keine Freunde gehabt habe. „Nur zu einem Wellensittich und später zu Katzen hatte er ein emotionales Verhältnis. Später schlüpfte er beim Eishockey, das Gesicht hinter einer Maske versteckt, mit Arm- und Schulterpolstern ausgestattet, aus der klassischen Außenseiterrolle, fühlte er sich stark.” Auch in der Familie sei er als „Versager” behandelt worden, sei geschlagen worden und habe Gewalt des Vaters gegenüber der Mutter miterlebt.

Erst in der Pubertät sei er dann aktiv geworden, habe Beziehungen zu Mädchen aufgebaut. Als er sie zu verlieren drohte, habe er das – wie es der psychiatrische Rechtsmediziner Prof. Dr. Norbert Nedopil ausgedrückt habe – wie den „Verlust einer Plombe” empfunden, „der Nerv lag blank, es schmerzte ihn.” Er habe versucht, das „Loch” schnell zu schließen, doch ein für jenen verhängnisvollen 30. April ausgemachtes Treffen mit einer potenziellen neuen Freundin sei gescheitert.

Da habe sich, so der Verteidiger, eine Sinnleere und Entwurzelungssituation eingestellt. Das habe er noch in der Nacht vor der Tat mit der „Scheinwelt” am Computer und mit Alkohol zu kompensieren versucht, was letztlich für den spontanen Tatentschluss ebenso eine erhebliche Rolle gespielt habe wie eine Gemengelage verschiedenster Emotion wie Angst, Schmerz, Enttäuschung, Verzweiflung und das Gefühl der Wertlosigkeit.

Die Tat sei nicht von langer Hand geplant, sondern eine Kurzschlussreaktion gewesen, so der Verteidiger, der sowohl das Mordmerkmal der Heimtücke als auch niedrige Beweggründe als nicht erfüllt ansah. Er sei ohne Bewaffnung nach Notzing gefahren, habe sich die Werkzeuge erst im Haus besorgt und beide Opfer seien ihm „Auge in Auge” gegenüber gestanden, hätten sich gewehrt. Es sei für ihn gewesen, wie in den Killerspielen: „Abwehr oder Angriff, entweder geht der andere zu Boden oder ich.”

Sein Mandant, dem die psychiatrischen Sachverständigen eine kombinierte Persönlichkeitsstörung attestiert hatten, sei ein Borderliner mit erheblichen Reifeverzögerungen aufgrund seiner Lebensgeschichte. Er habe sich freiwillig gestellt und sei geständig gewesen. Deshalb sei auch eine „besondere Schwere der Schuld” auszublenden.

Der Verteidiger kam zum Ergebnis, dass sein Mandant wegen zweifachen Totschlags zu einer zeitlich begrenzten Freiheitsstrafe zu verurteilen sei, die er in das Ermessen des Gerichts stellte. Falls das Gericht doch zu zwei Fällen des Mordes komme, sei von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen, ebenfalls eine Zeitstrafe zu verhängen und die Unterbringung in einer Psychiatrie anzuordnen. Bei einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe komme eine Feststellung der „Schwere der Schuld” nicht in Betracht.

Das Urteil wird am kommenden Mittwoch um 10 Uhr verkündet.  

Freising