NANDLSTADT Der Antragsteller hat nun beim Landratsamt Freising beantragt, dass der Genehmigungsbescheid öffentlich bekannt gemacht wird. Der Bescheid einschließlich seiner Begründung liegt deshalb von Montag, 23. September, bis einschließlich Montag, 7. Oktober 2019, im Rathaus des Marktes Nandlstadt sowie im Landratsamt Freising (Neubau, 1. Stock, Zimmer 562) während der Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus. Der genaue Wortlaut der öffentlichen Bekanntmachung kann ab Donnerstag, 19. September 2019, neben dem offiziellen Amtsblatt auch auf der Internetseite des Landratsamtes Freising (www.kreis freising.de) eingesehen werden.
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