Landgericht entschied
Prügelnder Pakistani muss in die Psychatrie

07.05.2018 | Stand 28.07.2023, 18:23 Uhr
−Foto: n/a

Muhammad M., der zuletzt in der Asylbewerberunterkunft in Hallbergmoos lebte, attackierte mehrfach andere Menschen und hörte Stimmen.

LANDSHUT Er wolle in seine Heimat Pakistan abgeschoben werden. Diesen Wunsch äußerte Muhammad M. (23) mehrfach, aber zumindest aktuell vergeblich im Sicherungsverfahren vor der 4. Strafkammer des Landgerichts Landshut, wo er sich wegen mehrerer Ausraster zu verantworten hatte. Die Kammer ordnete zunächst seine Unterbringung in einer Psychiatrie an.

Laut der von Staatsanwalt Adrian Mühlbauer vertretenen Antragsschrift riss der seit September letzten Jahres bereits vorläufig im Bezirkskrankenhaus Haar untergebrachte Muhammad M., der zuletzt in der Asylbewerberunterkunft in Hallbergmoos lebte, im Landratsamt Freising unter erheblichem Kraftaufwand ein mit Schrauben befestigtes Kruzifix von der Wand und eine Statue von einem Sockel, nachdem er zuvor die sich vor der Statue befindliche verschraubte Plexiglasscheibe ebenfalls heruntergerissen hatte. Während die Statue nicht beschädigt wurde, brach ein Stück vom Kreuz ab und die Plexiglasscheibe musste ausgetauscht werden. Der Schaden belief sich auf insgesamt 2.800 Euro.

Am folgenden Tag befand sich der Asylbewerber, bei dem eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert war, für eine ärztliche Untersuchung im Klinikum Taufkirchen. Im Verlauf des ärztlichen Gesprächs schlug er mehrfach mit der Hand auf die Oberärztin und Assistenzärztin ein, wobei letztere einen Tinnitus erlitt und kurzzeitig dienstunfähig war.

In der dann angeordneten vorläufigen Unterbringung rastete der 23-Jährige erneut aus, als ihn der Stationsleiter und ein Pfleger auf die Stationsterrasse zum Rauchen begleiteten. Der Patient holte zu einem Faustschlag aus, dem der Pfleger gerade noch ausweichen konnte, so dass er nicht verletzt wurde.

Die Antragsschrift lastete dem Asylbewerber gemeinschädliche Sachbeschädigung, vorsätzliche Körperverletzung in zwei Fällen und versuchte Körperverletzung an, ging aber davon aus, dass er wegen seiner paranoiden Schuldfähigkeit zu den Tatzeiten schuldunfähig war.

Zum Prozessauftakt räumte Muhammad M. über eine Erklärung seines Verteidigers die vorgeworfenen Ausraster ein, entschuldigte sich dafür später bei den Betroffenen, die im Rahmen ihrer Aussagen die einzelnen Vorgänge bestätigten. Wie das Klinikpersonal berichtete, seien damals Aggressionen auf der Station an der Tagesordnung gewesen. Muhammad M. sei zeitweise durchaus zugänglich, dann quasi im nächsten Augenblick wieder aggressiv gewesen. „Das konnte man ihm dann schon im Gesicht ablesen“, so der Stationsleiter.

Auch die psychiatrische Sachverständige berichtete, dass der 23-Jährige bei zwei Explorations-Terminen unterschiedlich reagiert habe. Beim ersten habe er bereitwillig Auskünfte erteilt, wenige Wochen später sei er angespannt und verschlossen gewesen, habe nur kund getan, dass er gesund sei und nach Hause wolle.

Zum Werdegang habe er berichtet, dass er mit sieben Geschwistern in ärmlichen Verhältnissen auf einer kleinen Landwirtschaft aufgewachsen sei. Dennoch habe er die Schule besucht und bis zum 17. Lebensjahr in der elterlichen Landwirtschaft gearbeitet, ehe man ihn nach Europa geschickt habe, damit er Geld verdiene. Die (Schleuser-)Reise habe man durch den Verkauf von Vieh finanziert. Über die Türkei, Griechenland und Österreich sei er schließlich 2015 in Eching und dann in Hallbergmoos gelandet. Einige Monate habe er bei einem Paketdienst gearbeitet, bis ihm das verboten worden sei. Sein Asylantrag sei abgelehnt worden, zuletzt habe er sich mit einer Duldung in Bayern aufgehalten.

Zu seiner Krankheit, so die Gutachterin, habe Muhammad M. berichtet, dass bei ihm „im Juni 2017 was begonnen habe.“ Er habe Stimmen gehört und über seine Füße von einem Sender „elektrisierende Gedanken“ bekommen. Außerdem habe er noch erklärt, dass auch bei einem seiner Brüder offenbar eine Schizophrenie festgestellt worden sei.

Für die dem Verfahren zugrunde gelegten Taten bescheinigte die Gutachterin dem 23-Jährigen eine aufgehobene Einsichts- und Steuerungsfähigkeit und damit Schuldunfähigkeit. Aufgrund der bei ihm diagnostizierten Schizophrenie, wobei der Vorfall im Landratsamt als religiös wahnhaft einzuordnen sei, bestehe die Gefahr weiterer gleichgelagerter Taten, insbesondere auch von Gewalttaten.

Besonders negativ falle dabei ins Gewicht, dass er kaum krankheitseinsichtig sei, außerdem ohne jegliche familiäre und soziale Bindung. Dazu komme noch, dass er der englischen Sprache kaum mächtig sei. Eine Rückkehr in die Asylbewerber-Unterkunft würde sich eher noch destabilisierend auswirken, sie wäre kein geeigneter Empfangsraum.

Die Kammer ordnete dann die endgültige Unterbringung von Muhammad M. in der Psychiatrie an und folgte damit den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidiger, der in seinem Plädoyer auf seinen Mandanten einwirkte, seine Medikamente zu nehmen und damit mitzuwirken, seine psychische Krankheit einzudämmen.

Vorsitzender Richter Theo Ziegler schloss sich in der Urteilsbegründung weitgehend dem psychiatrischen Gutachten an: Der 23-Jährige sei nicht fähig gewesen, das Unrecht seiner Taten einzusehen, habe deshalb ohne Schuld gehandelt. Allerdings sei seine Unterbringung zum Schutz der Allgemeinheit anzuordnen gewesen, weil er in unbehandeltem Zustand mit hoher Wahrscheinlichkeit weitere Straftaten begehen würde.

Was seinen Wunsch nach Rückkehr in seine Heimat anging, machte ihm der Vorsitzende Richter durchaus Hoffnung: Da es sich nicht um schwerste Straftaten gehandelt habe, sei auch eine vorzeitige Abschiebung möglich. Darüber zu entscheiden habe aber zur gegebenen Zeit eine Strafvollstreckungskammer.

Freising