Urteil im Fall eines Nigerianers
Kirchenasyl schützt nicht vor Abschiebung

03.05.2018 | Stand 21.07.2023, 6:14 Uhr
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Im juristischen Streit um das sogenannte Freisinger Kirchenasyl hat das Oberlandesgericht München ein Urteil gefällt.

FREISING Der Richter betonte, dass die Behörden rechtlich nicht wegen des Kirchenasyls nicht dazu verpflichtet gewesen wären, die Abschiebung auszusetzen.

Im Verfahren ging es um die Entscheidung des Amtsgerichts Freising, das den angeklagten Nigerianer vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts freigesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt.

Der Richter am Oberlandesgericht wies die Revision ab. Im konkreten Fall habe ein Anspruch auf Duldung bestanden. Der Richter: „Das Kirchenasyl verbietet dem Staat kein Handeln. Das Kirchenasyl zwingt den Staat nicht zur Duldung.“

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