Landgericht Landshut
Knapp vier Jahre Knast für polnischen Opel-Knacker

03.05.2018 | Stand 20.07.2023, 22:01 Uhr
−Foto: n/a

Ein umfassendes Geständnis erspart polnischem Kfz-Mechaniker (28) eine höhere Freiheitsstrafe.

LANDSHUT/FREISING Seit 2011 waren Mitglieder einer polnischen Bande, die sich auf den Diebstahl gebrauchter Opel-Fahrzeuge spezialisiert hatte, in Deutschland unterwegs. Einen 28-jährigen polnischen Kfz-Mechaniker, der nach dem Diebstahl in einem Echinger Autohaus geschnappt wurde und der hauptsächlich als „Spezialist“ für das Ausschlachten der Pkw tätig war, verurteilte jetzt die 4. Strafkammer beim Landshuter Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten.

„Kommissar Zufall“ war, wie zum Prozessauftakt berichtet, die Festnahme des 28-Jährigen zu verdanken: Er war am 18. April vergangenen Jahres mit einem Opel Insignia mit einem Zeitwert von 15 500 Euro, der kurz zuvor in einem Echinger Autohaus entwendet wurde und den er nach Pilsen bringen sollte, unterwegs. Dabei traf er sich auf einem Straubinger Baumarkt-Parkplatz mit einem „Kollegen“, als sich eine zufällig vorbei kommende Polizeistreife zur Kontrolle entschied.

Der Kfz-Mechaniker trat allerdings das Gaspedal durch und flüchtete - zeitweise mit einer Geschwindigkeit von 200 Stundenkilometern, bis er die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und in einem Feld landete. Von dort setzte er die Flucht zu Fuß fort und versteckte sich schließlich im Keller eines Anwesens - vergeblich, denn die Polizeibeamten mussten nur seine Fußspuren verfolgen, um ihn festzunehmen.

Die Erdinger Kripo leistete danach - wie Vorsitzender Richter Ralph Reiter ausdrücklich lobte - hervorragende Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit. Bei einem DNA-Abgleich wurde festgestellt, dass der 28-Jährige zuvor an mindestens sechs weiteren Diebstählen gebrauchter Opel in ganz Deutschland mit einem Gesamtschaden von rund 250.000 Euro beteiligt war.

Dabei wurden die gestohlenen Fahrzeuge jeweils mit einem sogenannten „Polenschlüssel“ geöffnet und dann über den Diagnosestecker die Daten der echten Schlüssel gelöscht und neue Blankoschlüssel „angelernt“. Die Fahrzeuge wurden dann zumeist in der Nähe des Tatorts in einem Waldstück fachmännisch „ausgeschlachtet“, wie der Ermittler der Erdinger Kripo berichtete. Dabei machte der Kfz-Mechaniker allerdings für ihn verhängnisvolle Fehler: So wurden im Motorraum verschiedener Wracks seine DNA-Spuren festgestellt, außerdem hatte er in einem der Fahrzeuge einen Kaugummi ausgespuckt.

Zum Prozessauftakt hatte der 28-Jährige im Rahmen einer Verständigung ein umfassendes Geständnis abgelegt, wohl auch unter dem Eindruck der Ankündigung von Vorsitzendem Richter Reiter, dass ihm Schweigen oder Leugnen eine Freiheitsstrafe im Bereich von sechs Jahren „bescheren“ könnte. Der Kfz-Mechaniker berichtete, dass er sich in einer finanziellen Notlage befunden und um seine Frau und seinen kleinen Sohn versorgen zu können, sich von einem gewissen „Lucas“ für die Coups habe anwerben lassen.

Für das Ausschlachten bzw. für die in zwei Fällen durchgeführte „Überführung“ nach Polen habe er 500 Euro pro Wagen bekommen. Er habe bei den Diebstählen zunächst Schmiere gestanden, die Autohäuser habe „Lucas“ ausgekundschaftet, ebenso das Equipment zur Verfügung gestellt.

Die 6. Strafkammer verhängte für die sieben Fälle des in Mittäterschaft begangenen schweren Diebstahls eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten und blieb dabei am oberen Rand des im Rahmen der Verständigung festgelegten Strafrahmens. Gleichzeitig wurde - wohl eher symbolisch - die Einziehung von 231 000 Euro als Wertersatz angeordnet. Damit entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwältin, während der Verteidiger eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten für schuldangemessen erachtete.

Strafmildernd wirkte sich dabei - wie schon in den Plädoyers hervorgehoben - das umfassende Geständnis des 28-Jährigen aus, das eine aufwändige Beweisaufnahme mit Zeugen aus ganz Deutschland erspart hatte. Im Übrigen, so Vorsitzender Richter Reiter, sei nicht zu widerlegen gewesen, dass der Angeklagte nicht der Drahtzieher gewesen sei, sondern lediglich eine Nebenrolle innegehabt habe und seine Entlohnung eher karg ausgefallen sei.

Andererseits sei straferschwerend ins Gewicht gefallen, dass er ausschließlich zur Begehung von Straftaten in Deutschland eingereist, das Vorgehen äußerst professionell und vor allem auf der Flucht kompromisslos gewesen sei. Deshalb seien beim Strafmaß auch generalpräventive Aspekte berücksichtigt worden.

In seinem letzten Wort hatte der Angeklagte seine Reue bekundet und sich vor allem bei den geschädigten Autohäusern entschuldigt. Außerdem brachte er vor, seit über einem Jahr in U-Haft zu sitzen und in dieser Zeit so gut wie keinen Kontakt zu seiner Frau und seinem Kind gehabt zu haben. Vorsitzender Richter Reiter stellte dazu fest, dass ihm das verhängte Strafmaß durchaus eine Perspektive lasse, vor allem auch, weil er möglicherweise einen Großteil der Haft in seiner Heimat absitzen könne. -ws-

Freising