Stadt Freising erinnert:
Walderlebnis-Pfad weiter für Radler und Reiter gesperrt

26.04.2018 | Stand 21.07.2023, 8:45 Uhr
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Der Freizeitweg ist ausschließlich für Fußgänger gedacht. Ausritte im Wald oder Querfeldeinfahrten mit Mountainbikes sind verboten.

FREISING Mit Rücksicht auf die generell hohen Besucherzahlen, ganz besonders die vielen Familien mit kleinen Kindern, die den Walderlebnispfad regelmäßig nutzen, weist die Stadtverwaltung Freising nochmals ausdrücklich darauf hin: In Abstimmung mit den Bayerischen Staatsforsten sind Walderlebnispfad und Trimm-dich-Pfad für Mountainbiker und Reiter gesperrt. Beide Wege sind – verkehrsrechtlich eindeutig ausgeschildert – ausschließlich Fußgängern/-innen vorbehalten!

Neben einer teils erheblichen Beschädigung der Wege durch Räder und Pferde hatten Beschwerden von Laufsportlern und Spaziergängern, die sich durch Reiter und allzu forsche Biker gefährdet sahen, bereits 2005 zu diesem Rad- und Reitverbot auf Walderlebnis- und Trimm-dich-Pfad geführt. „Insbesondere Radlerinnen und Radler“, so Stadtverwaltung und Forstbetrieb Freising, „sollen nochmals ausdrücklich an das aus gutem Grund bestehende Verbot erinnert werden“ – leider sorgen Radfahrer immer wieder für Verärgerung bei den Besuchern des Walderlebnispfades. Für Unfälle, die aus einer widerrechtlichen Nutzung mit Fahrrädern entstehen, können die Verursacher haftbar gemacht werden!

Für Reiter und Radler steht der weit überwiegende Teil des ausgebauten Forststraßennetzes kostenlos zur Verfügung. Davon abzweigende Erdwege und der reine Waldboden hingegen dürfen – entsprechend des Bayerischen Naturschutzgesetzes – im Regelfall weder von Pferden noch von Radfahrern/-innen benutzt werden. Insbesondere die zahlreichen Mountainbiker werden dringend gebeten, diese Regelung zu berücksichtigen und keine Querfeldeinfahrten zu unternehmen.

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