Anklage: Raub und Körperverletzung.
Freiheitsstrafen für Männer aus Freisinger Notunterkunft

19.04.2018 | Stand 20.07.2023, 11:12 Uhr
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Drei Jahre Jugendstrafe für togolesischen Schüler (18) und zwei Jahre und neun Monate für deutsch-türkischen Bauhelfer (27)

FREISING Wer das „Heft des Handelns“ beim Überfall auf einen Münchner Taxifahrer, der mit einem Pfefferspray außer Gefecht gesetzt wurde, letztlich in der Hand hatte, ließ sich auch an drei Verhandlungstagen vor der Jugendkammer des Landgerichts Landshut nicht klären: Der 18-jährige togolesische Schüler und der 27-jährige deutsch-türkische Bauhelfer, beide aus einer Freisinger Notunterkunft, bezichtigten sich gegenseitig, handelten sich dennoch beide Freiheitsstrafen ein.

Wie zum Prozessauftakt berichtet, hatte sich das Duo am 28. Juni letzten Jahres kurz nach Mitternacht nach Besuchen in Spielhallen per Taxi von München nach Freising fahren lassen. Am Ziel angekommen, hatte der togolesische Schüler dem Fahrer Pfefferspray ins Gesicht gesprüht und ihm die Geldtasche mit 40 Euro Inhalt entrissen. Der Anklagevorwurf lautete auf besonders schweren Raub und gefährliche Körperverletzung.

Dem Bauhelfer wurde außerdem ein vor der Heimfahrt begangener Diebstahl vorgeworfen: Einem polnischen Zocker (48) hatte er beim Verlassen der Spielhalle das Handy, den Personalausweis und - angeblich - auch 60 Euro entwendet. Geradezu bizarr hörten sich dagegen die Details der dem Schüler zusätzlich zur Last gelegten räuberischen Erpressung an: Am 9. Januar 2017 hatte er mit einem Faustschlag einem Realschüler einen 4 Euro-Döner abgenommen und der hatte dann auch noch seine Geldbörse mit zwei Euro herausgerückt.

Zum Prozessauftakt hatte der Bauhelfer den Diebstahl in der Spielhalle eingeräumt, allerdings bestritten, dass er auch Bargeld erbeutet habe. Der junge Togolese bestritt dagegen zunächst den „Mundraub“ und erklärte, er habe von einem „kleinen, schwarzen Jungen“ damals ein Stück Döner geschenkt bekommen, dem 17-jährigen Realschüler habe er nichts zu tun gehabt. Nach dessen Vernehmung räumte er allerdings den Anklagevorwurf ohne Abstriche ein.

Diametral dagegen die Aussagen zum Überfall auf den Taxler: Er habe, so der 18-Jährige, am Vortag ein Pärchen bei einem vermeintlichen Drogendeal über den Tisch gezogen. Die dabei erbeuteten 150 Euro habe man dann zur „Finanzierung“ größerer Drogengeschäfte in der Spielhalle in München „vermehren“ wollen, aber alles verloren. Bevor man dann ins Taxi eingestiegen sei, sei man sich einig gewesen, den Fahrer um seine Barschaft zu erleichtern. Der Bauhelfer habe ihm dann während der Fahrt das Pfefferspray - natürlich verdeckt - übergeben und auf dem Handy per SMS Anweisungen für den Einsatz gegeben und gedroht, er werde seine Mutter, seinen Basketballverein und die Polizei über seinen Drogenkonsum informieren, wenn er die Anweisungen nicht befolge.

Die Version des 27-Jährigen hörte sich allerdings anders an: Er habe dem Schüler das Pfefferspray schon vor der Fahrt nach München gegeben, dass er sich gegen eventuelle Übergriffe gegen das um die 150 Euro betrogene Pärchen verteidigen könne. Für den Überfall auf den Taxler habe man zwei Varianten gehabt. Zum einen die mit dem Pfefferspray und dann die andere, dass man den Fahrer mit einem Vorwand aus dem Auto locke und so an dessen Geldtasche komme. Noch während der Fahrt, so der Bauhelfer, habe er die ganze Sache „abblasen“ wollen, der Pfefferspray-Einsatz sei gegen seinen Willen erfolgt.

Beide bereits mehrfach vorgeahndeten Angeklagten machten auch ihre Drogenabhängigkeit für den Überfall verantwortlich. Er habe an besagtem Abend einige Joints und dazu zwei „Nasen“ Kokain konsumiert, so der Schüler, dem Landgerichtsarzt in seinem Gutachten zwar einen Drogenmissbrauch, aber keinerlei Einschränkung der Schuldfähigkeit bescheinigte.

Anders lagen die Dinge dagegen beim Bauhelfer. Seit 2008, so der forensische Psychiater, konsumiere er Marihuana, Kokain und zeitweise auch Heroin, zuletzt auch noch Lyrika. Bei ihm habe zum Tatzeitpunkt eine schwere Abhängigkeit und nicht ausschließbar eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit vorgelegen. Seine einzige Chance sei die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und eine entsprechende Therapie. Darum, so der 27-Jährige, habe er sich aus der Haft heraus bemüht und bereits einen Therapieplatz- und Kostenübernahmezusage erhalten.

Die Jugendkammer verhängte gegen den 18-Jährigen wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Körperverletzung eine Jugendeinheitsstrafe von drei Jahren, in die auch die Vorverurteilungen einbezogen waren. Der Bauhelfer kam wegen Beihilfe zu schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung sowie Diebstahl mit zwei Jahren und neun Monaten davon. Außerdem wurde seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Keine der Versionen der beiden Angeklagten, so Vorsitzender Richter Theo Ziegler, sei letztlich widerlegt, allerdings habe letztlich mehr für die des Bauhelfers gesprochen. Schließlich habe auch der Taxifahrer mitbekommen, dass er 27-Jährige davon gesprochen habe, die „Sache morgen in Ruhe“ zu erledigen, der junge Togolese allerdings damit nicht einverstanden gewesen sei.

Strafmildernd hätten sich bei beiden Angeklagten die Geständnisse, die geringe Beute, die dilettantische Ausführung und die unerheblichen psychischen Folgen für die Opfer, beim Bauhelfer zusätzlich, dass man bei ihm wegen seines Drogenkonsums am Tatabend von einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen sei.

Was den Schüler anging, entsprach die Kammer beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwältin, für den Bauhelfer hatte sie allerdings eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und die Unterbringung beantragt. Die Verteidiger hatten dagegen auf Bewährungsstrafen plädiert.

Freising