Wegen Brandgefahr
Kein Feuerwerk in der Innenstadt!

21.12.2017 | Stand 03.08.2023, 17:19 Uhr
−Foto: Foto: lw

Im gesamten Innenstadtbereich ist das Abfeuern von Silvesterraketen gemäß der gültigen Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz verboten.

FREISING Darauf weist die Stadtverwaltung nochmals ausdrücklich hin.

Hintergrund: Nach einem Großbrand auf dem Tübinger Markplatz in der Silvesternacht 2008/2009 war die entsprechende Verordnung des Bundesrechts schärfer gefasst worden.

„Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten“, heißt es im § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengschutzgesetz.

Aufgrund einer maximalen Steighöhe von 100 Metern, wie sie in Deutschland zugelassene Feuerwerkskörper erreichen können, dürfen sich beim Zünden einer Silvesterrakete folglich keine Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altenheime oder historische Gebäude in einem Umkreis von jenen 100 Metern befinden. Und das bedeutet ein Feuerwerksverbot im gesamten Innenstadtbereich.

Die Stadtverwaltung bittet dringend, dieses Verbot zu beachten.

Hinweis: Wer sich außerhalb der Stadt am Silvestertag mit Böllern am Feuerwerk beteiligt, ist verpflichtet, Straßen und Gehwege von den Resten zu säubern, wenn diese ausgekühlt sind. Sie können dann mit dem Hausmüll entsorgt werden.

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