52-Jähriger muss 3.150 Euro Strafe zahlen
Teure Facebook-Hetztirade gegen Asylbewerber

11.07.2017 | Stand 21.07.2023, 8:33 Uhr
−Foto: n/a

Warum er sich auf Facebook zu einer Hetztirade hinreißen ließ, konnte ein 52-jähriger Informatiker aus Mauern sich letztlich selbst nicht mehr erklären. Aber das nützt ihm nichts: Wegen Volksverhetzung muss er eine Geldstrafe von 3.150 Euro berappen.

MAUERN / LANDSHUT Der Informatiker hatte sich am 22. August 2015 bemüßigt gefühlt, sich auf Facebook zum Thema Asylbewerber auszulassen. Und da regte er sich u.a. darüber auf, dass straffällig gewordene Asyl-Antragsteller nicht ausgewiesen würden. Das gehe so weit, dass Asylbewerber zu Aldi und Lidl systematisch zum Klauen gingen und Ladeninhaber Security anstellen müssen, „damit ihnen nicht der Laden leer geklaut wird”.

Die erwischt und der Polizei übergeben würden, bekämen nur eine Verwarnung, „weil sonst deutsche Gerichte nur noch eine solche Sch… machen müssten.” Auch wenn Unterkünfte kurz und klein geschlagen würden, passiere nichts: „Wir haben ja genug Steuergelder.” Dann wurde er martialisch: „Ich bin dafür, dass Bürgerwehren eingerichtet werden und die Prügelstrafe eingeführt wird, dann fühlen die sich daheim… wenn sie mit dem Knüppel den Schädel eingeschlagen bekommen… Gewalt ist wohl das einzige, was die verstehen und da sollten wir uns schon Mühe geben, dass die uns verstehen.”

Beim Strafrichter des Amtsgerichts Freising war der 52-Jährige wegen Volksverhetzung verurteilt worden. Er habe mit seinen Äußerungen sowohl zum Hass aufgestachelt, dazu zu Gewalt- bzw. Willkürmaßnahmen aufgefordert, außerdem auch noch die Menschenwürde der Asylbewerber angegriffen, sie beschimpft, böswillig verächtlich gemacht und verleumdet. Trotzdem fiel die Sanktion mit 90 Tagessätzen à 35 Euro noch moderat aus.

Der Informatiker legte dennoch Berufung ein. Vor der 5. Strafkammer des Landgerichts bedauerte er seine Hetzschrift, allerdings, so schränkte er ein, sie sei lediglich gegen straffällig gewordene Asylbewerber gerichtet gewesen. Und letztlich sei er auch nicht der „Urheber”: Er habe weitgehend einen Beitrag, der offenbar folgenlos auf der Onlineseite einer Wochenzeitschrift erschienen sei, kopiert.

Vorsitzender Richter Klaus Kurtz machte dem 52-Jährigen klar, dass er mit 90 Tagessätzen noch glimpflich davon gekommen sei. Immerhin scheine diese Strafe im Führungszeugnis nicht auf. Eine geringere Strafe sei aber in Anbetracht der massiven Hetztiraden nicht denkbar. Der Informatiker nahm seine Berufung zurück und sparte sich damit wenigstens weitere Prozesskosten.

Freising