Das Wochenende der Flughafen-Bundespolizei
Gesuchter am Flughafen erwischt, direkt für 607 Tage hinter Gittern

11.07.2017 | Stand 20.07.2023, 13:59 Uhr
−Foto: n/a

Am vergangenen Sonntag verhafteten Bundespolizisten am Münchner Flughafen zwei mit Haftbefehl gesuchte Personen. Eine Gesuchte konnte die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen und musste die Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Bei dem zweiten wurde die Restfreiheitsstrafe direkt vollstreckt, die sich auf 607 Tage beläuft.

FLUGHAFEN MÜNCHEN Am Sonntag Nachmittag (23. April) wollte eine 22-jährige Kasachin aus Kiew kommend am Flughafen München einreisen. Bei ihrer Einreiseüberprüfung stellten die eingesetzten Bundespolizisten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München I fest. Die junge Frau war wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von knapp 2.000 Euro oder ersatzweise 59 Tage Haft verurteilt worden. Da sie die geforderte Geldstrafe nicht begleichen konnte, wurde sie in die Justizvollzugsanstalt nach München eingeliefert. Dort muss sie jetzt die 59 Tage Haft absitzen.

Am frühen Abend nahmen Beamte der Bundespolizei einen 44-jährigen Mexikaner fest. Der Mann war Ende 2007 vom Landgericht Frankfurt am Main wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeln mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Wie in solchen Fällen üblich, wurde der Mexikaner dann 2008 abgeschoben mit der Auflage, bei Wiedereinreise die restliche Strafe zu verbüßen. Warum er trotzdem den Weg von Moskau über München nach Mexiko City wählte, ist unbekannt. Von der Kontrolle ging es für den Südamerikaner direkt für die nächsten 607 Tage ins Gefängnis.

Eine Woche vorher (14. April) wurden zwei Bundespolizisten des Münchner Flughafens auf dem Weg zum Dienst Zeugen, wie sich eine Gruppe junger "Künstler" an einem Jugendtreff in München an einer öffentlichen Infotafel malend verewigte. Der Maler wurde festgenommen und sein Tatgerät, ein Lackstift, beschlagnahmt. Im Rahmen der Festnahme fanden die Bundespolizisten auf dem Smartphone einer weiteren beteiligten Person Hinweise auf andere Straftaten im Graffitibereich.

Beim Versuch, auch dieses Beweismittel zu beschlagnahmen, leistete die Person Widerstand und versuchte, die Beweise durch Löschen zu vernichten. Nur durch Zwang konnten die Beamten dies verhindern und das Smartphone beschlagnahmen. Die bereits informierte und zuständige Landespolizei übernahm anschließend die "Künstler" zur weiteren Bearbeitung und Anzeigenaufnahme sowie zur Auswertung des Beweismaterials.

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