Das gibt jeweils zwei Anzeigen
Zwei Roller ohne Versicherung und ohne Führerschein gefahren

11.07.2017 | Stand 20.07.2023, 18:23 Uhr
−Foto: n/a

Am Donnerstag wurden von den Beamten der PI Moosburg gleich zwei Kleinkrafträder kontrolliert, bei denen das Versicherungskennzeichen abgelaufen war und die Fahrzeuge somit ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs waren.

AU I.D. HALLERTAU/MAUERN Grundsätzlich sind Versicherungskennzeichen bis Ende Februar des folgenden Jahres gültig. Dann muss man sich um eine neue Versicherung kümmern.

In Au i.d. Hallertau wurde um 10.30 Uhr ein 65-jähriger Rentner aus Au mit seinem Roller kontrolliert, weil den Beamten auffiel, dass der Roller ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen trug. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Roller als Kleinkraftrad mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zugelassen ist. Dafür würde der Rentner einen entsprechenden Führerschein brauchen, den er allerdings nicht vorweisen konnte. Die Weiterfahrt des Rentners wurde natürlich unterbunden.

Neben der Anzeige wegen dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz blüht dem Rentner jetzt vermutlich auch eine Anzeige wegen dem weitaus schwerwiegenderen Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Um 19.30 Uhr fiel den Beamten in Mauern ebenfalls ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen auf. Bei der anschließenden Kontrolle des Mofas und dessen 24-jährigen Fahrer bestätigte sich der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem stellte sich in diesem Fall heraus, dass das Mofa, das eigentlich nur eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren dürfte, tatsächlich schneller fahren konnte. Dazu bräuchte der Fahrer aber einen entsprechenden Führerschein, den auch er nicht vorweisen konnte. Die Weiterfahrt wurde deshalb unterbunden.

Der 24-Jährige aus der Gemeinde Gammelsdorf erhält jetzt ebenfalls zwei Anzeigen; eine wegen dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eine zweite wegen dem Vergehen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

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