Warnung vor hohen Erwartungen
Urteil zu Asylbewerber-Arbeitsgenehmigungen: Landratsamt äußert sich

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 15:14 Uhr
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"In vielen Medien wurde der Ausgang des Prozesses von Nurullah Burhani gegen sein Ausbildungsverbot als 'großer Erfolg' gewertet. Dies sieht das Landratsamt etwas differenzierter und möchte allzu große Erwartungen dämpfen", schreibt das Landratsamt in einer Stellungnahme.

FREISING LANDKREIS Hier der weitere Wortlauf (Vorsicht, es wird juristisch):

Richtig ist, dass sich das Landratsamt des Falles erneut annehmen und dabei die angekündigten Hinweise des Verwaltungsgerichts München berücksichtigen muss. Ob das Ausbildungsverbot wiederholt ausgesprochen wird oder nicht, liegt aber nach wie vor im Ermessen des Landratsamts und wurde nicht durch das Gericht entschieden. Die Frage, ob ein Asylbewerber eine Ausbildungserlaubnis oder auch eine Arbeitsgenehmigung erhält, wird in jedem einzelnen Fall sorgfältig geprüft. Deshalb sind auch Rückschlüsse auf andere Fälle nur bedingt geeignet.

Der Rat von Rechtsanwältin Anna Toth, die Burhani vor Gericht vertreten hat, „alle Flüchtlinge, deren Arbeits- und Ausbildungserlaubnis vom Landratsamt Freising abgelehnt worden sei“ (falls sie von der betreffenden Lokalzeitung richtig zitiert wurde), sollten dagegen klagen, ist aus Sicht der Behörde mit Vorsicht zu genießen.

Denn das Kriterium der voraussichtlichen Bleibeprognose des Betroffenen ist nach wie vor zulässig. Das Verwaltungsgericht hat im Prozess lediglich kritisiert, dass die zugrunde liegende Statistik nur eine Aussage über die getroffenen Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), nicht jedoch die Zahl der erfolgreichen Klagen dagegen miteinbeziehe. Zum anderen sei der zu Grunde gelegte Zeitraum des jeweils vorangegangenen Monats zu knapp bemessen, um eventuell aus der Antragsbearbeitung des BAMF resultierende statistische Ungenauigkeiten zu kompensieren.

Wenn aber die statistische Aussage des BAMF derartig eindeutig ausfällt, dass eine statistische Ungenauigkeit nichts an der Grundaussage ändert, wie z.B. bei einer angenommenen Bleibeprognose nach BAMF-Entscheidungsstatistik von 5%, kann die Bleibeperspektive als eine von mehreren Entscheidungskriterien nach wie vor herangezogen werden.

Bei Flüchtlingen, die aus Ländern kommen mit einer Bleibeperspektive, die etwa bei fifty-fifty liegt (wie z. B. Afghanistan) hat das Landratsamt bereits seit Januar die Bleibeperspektive nicht mehr besonders gewertet (was auch der Weisungslage aus dem bayerischen Innenministerium entspricht).

Das wichtigste Kriterium ist insbesondere in diesen aber auch in vielen anderen Fällen für das Ausländeramt die Klärung der Identität eines Asylbewerbers. „Es kann nicht sein, dass wir nicht wissen, wer sich bei uns aufhält“, betonte Landrat Josef Hauner in diesem Zusammenhang. Das Gericht hat im Prozess klargestellt, dass die Heranziehung des Kriteriums der Klärung der Identität des Antragstellers – insbesondere vor dem Hintergrund der Sicherheitslage in Deutschland – zulässig ist und dass es primär nicht dem Staat obliegt, die Identität Einzelner für diese zu klären, sondern ganz im Gegenteil die Betroffenen selbst ihre Identität (nachprüfbar) klären müssen. Hierbei dürften keine Kosten und Mühen gescheut und müssen alle vorhandenen Mittel und Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Weitere Kriterien, die bei der Prüfung herangezogen werden, ob ein Asylbewerber eine Ausbildungs- oder Arbeitsgenehmigung erhält, sind die Straffreiheit des Betroffenen und sein Bemühen um Integration, wobei hier das Bemühen um den Spracherwerb besonders gewichtet wird. Auch hier muss der Einzelfall angeschaut werden, denn es macht einen großen Unterscheid, ob ein Mensch, der als Analphabet nach Deutschland kommt, nach wenigen Wochen nur „Hallo, danke und bitte“ sagen kann oder ob er seit zwei Jahren hier ist und ebenfalls nicht viel mehr Deutsch kann.

Das Landratsamt rechnet damit, dass ihm in den kommenden Wochen die detaillierte Begründung des Verwaltungsgerichts vorliegt. Dann wird der Fall von Nurullah Burhani erneut gegeprüft.

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