Wie ein Stück aus dem Königlich Bayerischen Amtsgericht
Asyl. Angst. Schimpfen. Böser Mann.

11.07.2017 | Stand 24.07.2023, 19:16 Uhr
−Foto: n/a

Wie eine moderne moderne Posse aus dem Königlich Bayerischen Landgericht mutet die Geschichte eines Afrikaners an, der seit 1992 Asylbewerber ist, und sich böse mit einem Landwirt aus Wolfersdorf zerstritten hat, der ein Gebäude ans Landratsamt vermietet hat.

FREISING / WOLFERSDORF / LANDSHUT Der Hintergrund: Der Landwirt hat ein Gebäude auf seinem Anwesen an das Landratsamt vermietet und das hat dort rund ein Dutzend Asylbewerber untergebracht. Unter ihnen auch der 54-jährige mit liberianischen Wurzeln, der seit 1992 in Deutschland lebt und dessen Staatsangehörigkeit bislang als „ungeklärt” gilt. Vor einigen Jahren wurde er dann - vermutlich sehr zu seinem Verdruss - von München nach Wolfersdorf „umgesiedelt”.

Auf dem Anwesen gab es dann immer wieder Zoff mit dem Landwirt, der dann am 18. Juli letzten Jahres eskalierte, als der Asylbewerber den 68-Jährigen mit einer Schimpfkanonade bedachte, wobei „stinkendes Mistschwein” noch die harmloseste und einzige druckreife Beleidigung war. Ursache für den Streit war die Kirschlorbeerhecke, von der der Asylbewerber behauptete, er habe sie geschnitten, während der Landwirt der Meinung war, der 54-Jährige habe sie mit einer Holzstange „niedergemacht”.

Vor dem Strafrichter beim Amtsgericht Freising handelte sich der Asylbewerber eine Freiheitsstrafe von drei Monaten ein, die wegen seiner diversen vorausgegangenen Verurteilungen nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde. So war er bereits vor über zehn Jahren einmal wegen Beleidigung und Widerstands gegen Polizeibeamte verurteilt worden, zuletzt mehrfach wegen Verstößen gegen das Ausländergesetz und Leistungserschleichung. Deshalb sitzt er derzeit auch in Haft, die allerdings in wenigen Tagen verbüßt ist.

Gegen die vom Amtsgericht verhängte „Verlängerung” legte er Berufung ein. Die Neuauflage vor der Berufungskammer des Landgerichts hätte durchaus Stoff für das „Königlich-bayerische” geliefert. Der Asylbewerber beteuerte, dass er den Landwirt noch nie beleidigt habe, im Gegenteil, er sei es, der ihn und die Mitbewohner immer wieder beleidige und provoziere.

In mehr als holprigen Deutsch hatte sich der 54-Jährige deshalb auch schon beim Landratsamt schriftlich beschwert („Er ist ein gefährlicher Mann und wir haben Angst”) und angefügt, „dass ich nur weg will.” An besagten Tag sei der 68-Jährige dazu gekommen, wie er die Hecke geschnitten habe und sei sofort wieder böse und wütend geworden. Dann habe er gedroht: „Ich schiebe dich ab, du bist ein Depp, ich bringe dich wieder ins Gefängnis.” Ansonsten habe er von den bayerischen Wörtern nicht mehr viel verstanden, aber es müssten wohl schlimmere Beleidigungen gewesen sein.

Der Landwirt seinerseits hatte in Erinnerung, dass der 54-Jährige mit einem Prügel auf die Kirschlorbeerhecke eingedroschen und dann die Beleidigungen vom Stapeln gelassen habe. Ärger habe es mit dem Asylbewerber gegeben, weil der ein nicht zugelassenes Auto auf dem Anwesen abgestellt habe und: „Mein Versicherungsmann hat gesagt, dass es Schwierigkeiten geben könnte, wenn damit was passiert.”

Was die Beleidigungen anging, war der 68-Jährige durchaus kulant: „In Bayern nimmt man das nicht so ernst, ich fühle mich nicht beleidigt. Den Strafantrag hat sowieso mein Anwalt gestellt und ich war der Meinung, dass man wegen so was doch nicht gleich in Haft muss.” Ihm gehe es vielmehr nur darum, so der Landwirt, dass der 54-Jährige vom Landratsamt woanders untergebracht werde, „weil ihn auch die Mitbewohner nicht akzeptieren.”

Auf Nachfrage von Vorsitzendem Richter Markus Knoblach erklärte der Landwirt, dass er seinen Strafantrag zurücknehme. Damit stand einer schiedlich-friedlichen Verfahrenseinstellung nichts mehr im Weg. „Das muss anders gelöst werden, aber dafür ist nicht das Gericht, sondern das Landratsamt zuständig”, entließ der Vorsitzende Richter die Streithansl’n.

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