Opfer war erst 13
2 Jahre Haft für versuchte Vergewaltigung am Flughafen-Klo

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 22:57 Uhr
−Foto: n/a

Wegen versuchter Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung an einer Schülerin (13) muss ein 35-jähriger rumänischer Gelegenheitsarbeiter für zwei Jahre hinter Gitter. Tatort war eine Toilette am Münchner Flughafen.

FLUGHAFEN Die Schülerin hatte  den verheirateten rumänischen Gelegenheitsarbeiter und Vater von zwei Kindern, der auf der Suche nach einem Verdienst war, am Abend des 11. April dieses Jahres am Hauptbahnhof kennen gelernt und mit ihm sowie zwei seiner Bekannten die Nacht mehr oder minder durchgezecht, ehe man gemeinsam zur Mittagsstunde zum Biereinkauf zum Flughafen fuhr.

Schon an der Bushaltestelle, so die Anklage, habe der 35-Jährige versucht, die 13-Jährige mit einem Zungenkuss „anzumachen”. Die habe sich anschließend auf die Damentoilette im Parkhaus begeben, und der „Verehrer” sei ihr dann in der vorgefassten Absicht, den Geschlechtsverkehr mit ihr - wenn nötig gewaltsam - durchzuführen, gefolgt.

Auf der Toilette sei es dann zu Rangeleien gekommen, in deren Verlauf die 13-Jährige den Gelegenheitsarbeiter sogar in die Genitalien getreten habe, was dessen „Tatendrang” allerdings keinen Abbruch getan habe. Der Schülerin, die laut um Hilfe gerufen habe, sei es zwischendurch gelungen, sich zu befreien und aus der Kabine zu fliehen, der Rumäne habe sie aber wieder zu fassen gekriegt.

Und, so die Anklage, er habe ständig eine ungeöffnete Bierflasche in der Hand gehabt und damit versucht, auf den Kopf der Schülerin einzuschlagen. Er habe sie auch an den Haaren und Ohren gezogen und ihren Kopf gegen die Toilettenschüssel und die Kabinen-Trennwand geschlagen, Mund und Nase zugehalten.

Erst als zwei Luftsicherheitsbeauftragte auf die Hilferufe aufmerksam wurden und sich bemerkbar machten, habe der Gelegenheitsarbeiter von der Schülerin abgelassen und sei dann umgehend festgenommen worden. Die Anklage lautete auf versuchte Vergewaltigung und gefährliche Körperverletzung.

Zum Prozessauftakt hatte der 35-Jährige eingeräumt, eine Vergewaltigung der 13-Jährigen, die allerdings erzählt habe, sie sei 17, beabsichtigt zu haben. Allerdings hatte er relativiert, dass er so betrunken gewesen sei, „dass ich mir dessen gar nicht bewusst war und mich nicht mehr unter Kontrolle hatte.”

Allerdings habe er nie vorgehabt, das Mädchen mit der Bierflasche zu schlagen. Er habe ihren Kopf auch nicht gegen die Toilettenschüssel geschlagen, vielmehr sei sie beim Gerangel ausgerutscht und mit der Stirn gegen das Porzellan geprallt.

Der gerichtsmedizinische Sachverständige Dr. Michael Bedacht bestätigte, dass sowohl der Gelegenheitsarbeiter als auch das Opfer zur Tatzeit alkoholisiert gewesen seien, beim 35-Jährige könne man mit maximal knapp 1,5 Promille aber höchstens von einer alkoholbedingten Enthemmung, keinesfalls aber von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgehen. Die bei der Schülerin festgestellten Verletzungen - u.a. Hämatome an der Stirn, am Kiefer, an den Oberarmen und Oberschenkeln sowie Hautrötungen am Hals ließen sich durchaus mit dem geschilderten Tatgeschehen in Einklang bringen.

Auf Schläge mit der Bierflasche gebe es keine Hinweise, dazu fehlten Verletzungen am Unterarm, die man bei Abwehrbewegungen erwarten würde. Ausschließen sei auch nicht, dass die Verletzungen an der Stirn von einem Sturz auf die Toiletten-Schüssel stammten.

Die Jugendkammer verhängte für die versuchte Vergewaltigung und eine vorsätzliche Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Es sei zwar zu keinerlei sexuellen Handlung gekommen, so Vorsitzender Richter Oliver Dopheide in der Urteilsbegründung, allerdings reiche es nach einem BGH-Urteil aus, wenn Nötigungshandlungen begangen würden, um zum Geschlechtsverkehr zu kommen.

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