Nach Straftatenserie
19-Jähriger kommt mit Bewährung davon

09.07.2017 | Stand 29.07.2023, 22:49 Uhr
−Foto: n/a

Erst dem psychiatrischen Sachverständigen hatte sich ein 19-jähriger Freisinger mit türkischen Wurzeln geöffnet und so eine Erklärung für eine Straftatenserie geliefert.

FREISING / LANDSHUT Er hatte unter dem Psychoterror seines Vaters gelitten und bei falschen Freunden Anerkennung gesucht. Die Jugendkammer des Landshuter Landgerichts zeigte Verständnis und gab ihm eine Bewährungschance.

Es war auffallend: Seit 2011 saß der jetzt 19-Jährige immer wieder auf der Anklagebank vor dem Jugendrichter, handelte sich zunächst wegen eines Handyraubes eine Woche Jugendarrest ein, kam dann wegen Computerbetrügereien noch mit einer Weisung davon und wurde schließlich 2013 wegen Drogenhandels zu einer Jugendstrafe von sieben Monaten, die noch zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt.

Im Frühjahr 2013 lieferte er dann den unrühmlichen Höhepunkt: Zusammen mit ein paar Kumpanen brach er bei der Caritas ein und entwendete dort nicht nur eine Registrierkasse im Wert von 500 Euro, sondern auch noch die Schlüssel für ein Dienstfahrzeug im Wert von rund 12 000 Euro, mit dem man dann in der Folgezeit Spritztouren unternahm. Zudem bestellte er von seinem Computer aus auf einer Internetplattform, bei der er sich mit getürkten Daten anmeldete, vor allem Computerzubehör. Waren im Wert von insgesamt rund 250 Euro wurden geliefert, weitere Bestellungen im Wert von über 400 Euro nicht mehr.

Beim Jugendschöffengericht des Freisinger Amtsgerichts hatte sich der 19-Jährige wegen Diebstahls in besonders schweren Fall, Sachbeschädigung (beim Caritaseinbruch war ein Sachschaden von rund 1 000 Euro entstanden), Fahren ohne Fahrerlaubnis, zwölf Fälle des Betrugs und acht Fälle des versuchten Betrugs eine Jugendeinheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten, in die auch die sieben Monate für die Drogendeals einbezogen waren, eingehandelt.

Dagegen legte er Berufung ein und lieferte vor der Jugendkammer - wie bereits vor dem Jugendschöffengericht - ein umfassendes Geständnis ab. Er bereue alles, was er in den letzten Jahren angestellt habe, beteuerte der 19-Jährige: „Ich hatte Langeweile und falsche Freunde.” Jetzt wolle er ein neues Leben beginnen, habe sich bereits einen Minijob im kaufmännischen Bereich besorgt und habe beste Aussichten, bei dem Unternehmen im Herbst eine Ausbildung beginnen zu können.

Wie er auf die schiefe Bahn geraten war, darüber hatte der 19-Jährige erstmals beim psychiatrischen Sachverständigen, Landgerichtsarzt Dr. Hubert Näger, ausgepackt: Schon als Kind, so berichtete er, sei er von seinem Vater aus nichtigen Anlässen angeschrien und verprügelt worden, habe mit ansehen müssen, wie seine Mutter geschlagen worden sei. „Mein Vater hat mich zerstört, ich habe 15 Jahre lang nur Psychoterror und Gewalt erlebt.” Als er dann eine Lehre im Betrieb des Vaters begonnen habe, sei der Lohn auf dessen Konto gegangen: „Ich habe davon kaum etwas bekommen.”

Deshalb, so der 19-Jährige, habe er bei Freunden Anerkennung gesucht und bei den Straftaten mitgemacht, um nicht als Außenseiter dazustehen. Die betrügerischen Bestellungen habe er aus Geldnot getätigt, einige der Teile auch verkauft. Aus Respekt vor dem Vater, der für ihn immer eine Autorität gewesen sei, habe er bei seinen früheren Verfahren nichts aus dem Familienleben erzählt, so der 19-Jährige. Inzwischen habe es eine Aussprache mit dem Familienoberhaupt gegeben und der Vater habe versprochen, sich zu ändern.

Der Landgerichtsarzt bescheinigte dem 19-Jährigen angesichts seiner trostlosen Jugend ein geringes Selbstbewusstsein sowie Selbstwertgefühl, allerdings läge keine gravierende Persönlichkeitsstörung und damit auch keine verminderte Schuldfähigkeit vor. Der Bewährungshelfer, der dem 19-Jährigen nach seiner Drogenverurteilung zur Seite gestellt worden war, berichtete, dass der Vater seinen Sohn sogar noch wegen angeblicher weiterer Drogendelikte angeschwärzt habe. Wie auch der Vertreter der Jugendgerichtshilfe, so kam auch der Bewährungshelfer zum Ergebnis, dass bei dem 19-Jährigen ein Umdenken stattgefunden habe und ein anderes Problembewusstsein vorliege.

Die Kammer billigte, wie auch von Verteidiger Alexander Vogt und Staatsanwalt Dr. Josef Weiß beantragt, dem 19-Jährigen noch einmal eine Bewährungschance zu. Er habe sich, so Vorsitzender Richter Oliver Dopheide, erstmals in diesem Verfahren dem psychiatrischen Sachverständigen geöffnet und deshalb könne auch erstmals auf seine Probleme adäquat reagiert werden. Um die in den letzten Monaten eingetretene positive Entwicklung nicht zu gefährden, sei es zu verantworten, die Jugendstrafe zur Bewährung auszusetzen.

Allerdings, so der Vorsitzende Richter, müsse sich der 19-Jährige endlich von seinem Elternhaus abnabeln und die Verantwortung für sein Leben selbst übernehmen. Deshalb machte ihm die Jugendkammer u.a. eine ambulante Psychotherapie zur Auflage. Als kleiner „Denkzettel” wurden ihm zudem 690 Stunden gemeinnützige Arbeit verordnet.

Freising