Letzte Chance
Therapie statt Jugendvollzug

08.07.2017 | Stand 30.07.2023, 9:26 Uhr
−Foto: n/a

Sie ist mehrfach vorbestraft und wurde in der Bewährungszeit erneut straffällig, stand (Drogen-) Therapien nicht durch und ließ Termine beim Bewährungshelfer sausen.

ERDING Trotzdem bleibt einer 20-jährigen Erdinger Gelegenheitsarbeiterin der Jugendvollzug erspart, die Jugendkammer des Landgerichts setzte die Freiheitsstrafe zur Bewährung aus.

Viel war über den bisherigen Werdegang der 20-Jährigen nicht zu erfahren, im Grunde nur, dass sie eine „dramatische Vorgeschichte“ hatte; denn auf Antrag ihres Verteidigers Johannes Buchberger wurden ihr Lebenslauf und ihr strafrechtliches Vorleben unter Ausschluss der Öffentlichkeit eruiert. So war den späteren Plädoyers lediglich zu entnehmen, dass sie seit frühester Jugend offenbar dem Alkohol und Drogen zusprach, keinen Schulabschluss und keine Ausbildung schaffte.

Statt dessen war sie schon mehrfach straffällig geworden und hatte sich zuletzt eine Jugendeinheitsstrafe von 18 Monaten eingehandelt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Offenbar auch im Hinblick darauf, dass die 20-Jährige im vergangenen Jahr eine Therapie antrat, die sie allerdings vorzeitig abbrach.

Noch vor dem Therapieantritt hatte sie - so die ursprüngliche Anklage - in den frühen Abendstunden des 17. April letzten Jahres im Erdinger Stadtpark einen Streit mit einer 23-jährigen Erdinger Kauffrau, der schließlich in eine handfeste Auseinandersetzung übergegangen sein soll. Bei der Auseinandersetzung soll die 20-Jährige die Kontrahentin bespuckt und als „Schlampe“ beleidigt und ihr außerdem in Büschel Haare ausgerissen haben.

Im Mai letzten Jahres soll sie dann zusammen mit einer Freundin über ein Handy Droh-SMS verschickt haben und dabei der Empfängerin unter anderem „Totschläger“ angekündigt haben. Hintergrund war, dass die Freundin zuvor Drohungen bekommen hatte, nachdem sie einen Straftäter aus der „Szene“ auffliegen ließ, der dann prompt in der U-Haft landete. Obwohl bereits wegen der Körperverletzung und der Bedrohung gegen die 20-Jährige ermittelt wurde, entwendete sie im Dezember 2013 in einem Erdinger Kaufhaus eine Uhr im Wert von 39 Euro.

Beim Jugendschöffengericht des Amtsgerichts handelte sich die Gelegenheitsarbeiterin wegen vorsätzlicher Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung und Diebstahl eine Jugendeinheitsstrafe von zwei Jahren ein, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde. Einbezogen in das Strafmaß waren die 18 Monate aus dem vorausgegangenen Verurteilungen.

Dagegen legte die 20-Jährige Berufung ein. Vor der Jugendkammer räumte sie den Diebstahl und die SMS-Drohung unumwunden ein. Von der Auseinandersetzung mit der Kauffrau wollte sie allerdings nichts wissen: Am fraglichen Abend sei sie überhaupt nicht im Stadtpark gewesen. Das Opfer war sich allerdings sicher, von der Gelegenheitsarbeiterin malträtiert worden zu sein und am Boden liegend noch Schläge oder Tritte in den Bauch bekommen zu haben.

Allerdings sorgte die Kauffrau auch für eine Überraschung, als sie berichtete, an besagtem Abend unter anderem mit einem Bekannten im Stadtpark unterwegs gewesen zu sein, als sie von der 20-Jährigen „angemacht“ worden seien: „Sie hat gefragt, ob mein Begleiter schwul ist, deshalb der Streit, der dann eskaliert ist. Sie hat mir ins Gesicht gespuckt und ich habe ihr eine Ohrfeige gegeben. Dann hat sie mich an den Haaren gepackt und zu Boden gezogen.“

Von der Ohrfeige, so hielten ihr die Prozessbeteiligten vor, sei beim Jugendschöffengericht keine Rede gewesen. „Da war ich durcheinander, die heutige Aussage ist die komplette Wahrheit.“ Viel zur Klärung konnte auch eine 17-jährige Zeugin nichts beitragen. Sie glaubte, sich zu erinnern, dass die Beleidigungen zunächst von der Kauffrau ausgegangen seien. Ob die Gelegenheitsarbeiterin der Kontrahentin ins Gesicht oder vor ihr nur auf den Boden gespuckt habe, wie sie in erster Instanz noch geschildert habe, wisse sie nicht mehr.

Angesichts der widersprüchlichen Aussagen kamen die Prozessbeteiligten ohne große Diskussion überein, den „Fall Stadtpark“ einzustellen. Für den verbleibenden Diebstahl und die Bedrohung „sattelte“ die Jugendkammer die Jugendeinheitsstrafe auf 22 Monate auf, setzte sie aber - wie auch von Verteidiger Buchberger beantragt - zur Bewährung aus. Allerdings unter strengen Auflagen: So wurde die 20-Jährige angewiesen, die stationäre Therapie fortzusetzen und falls nötig, Nachsorgeangebote wahrzunehmen. Außerdem muss sie regelmäßig ihre Betäubungsmittel-Abstinenz nachweisen und Kontakt zu dem ihr zur Seite gestellten Bewährungshelfer halten.

In der gegenwärtigen Situation, so Vorsitzender Richter würde der Jugendvollzug kaum eine Hilfe sein. Dass sich die 20-Jährige bemüht habe, nach der abgebrochenen Therapie sofort einen neuen Platz zu bekommen, sei „ein Ansatz, doch noch die Kurve zu kriegen.“ Obwohl Staatsanwältin Barbara Keimel gegen eine Bewährungsstrafe plädiert hatte, wurde das Urteil rechtskräftig.

Erding