Suchen Sie sich einen anderen Job oder einen Freund“ und noch viel Schlimmeres
Jobcenter-Mitarbeiterin übel beleidigt: Das gibt jetzt drei Monate Knast

08.07.2017 | Stand 01.08.2023, 18:28 Uhr
−Foto: n/a

Mit übelsten Beleidigungen traktierte ein Erdinger per E-Mail „seine“ Sachbearbeiterin beim Jobcenter „Aruso“.

ERDING/LANDSHUT Die Berufungskammer beim Landgericht Landshut bestätigte jetzt das Urteil des Erdinger Strafrichters: drei Monate Gefängnis ohne Bewährung für den jetzt als Geringverdiener tätigen 44-Jährigen.

„Hallo meine liebe Dumpfbacke“ wandte sich der damals arbeitslose „Kunde“ im Februar 2013 per E-Mail an „seine“ Sachbearbeiterin“ und ließ dann eine üble Beleidigung der anderen folgen. „Brauchen Sie eine Brille oder sind sie zu dumm...“ oder „Suchen Sie sich einen anderen Job oder einen Freund“, so noch die harmlosesten Beschimpfungen, von denen die meisten in den Bereich der (nicht „druckreifen“) Fäkalsprache fielen.

Die Konsequenzen waren nicht nur ein Hausverbot und die Übergabe der Zuständigkeit an einen Kollegen der Beamtin, sondern auch eine Strafanzeige, die dem 44-Jährigen dann beim Strafrichter des Amtsgerichts eine Freiheitsstrafe von drei Monaten ohne Bewährung einbrachten. Schließlich war er bereits erheblich vorbestraft, hatte schon zehn Mal auf der Anklagebank gesessen und sich Verurteilungen auch wegen Beleidigungen eingehandelt.

Dagegen legte der 44-Jährige Berufung ein. Vor der 2. Strafkammer des Landgerichts räumte er ein, die diffamierende E-Mail ausgerechnet von PC einer Berufsfördereinrichtung aus versandt zu haben. Die Beamtin habe sich seinen „Grant“ wegen abgelehnter Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen und unpassenden Jobvorschlägen zugezogen, da sei ihm halt „der Kragen geplatzt.“ Er sei von der Beamtin ständig beleidigend behandelt worden, machte der Angeklagte geltend: „Sie hat angemault, war unwirsch und schroff.“ Deshalb habe er beispielsweise zu einem Gespräch auch seine Betreuerin mitgenommen: „Aber es hat nur eine Minute gedauert, dann haben sie sich gezofft.“

Die Sachbearbeiterin habe ihm klar gemacht, dass er sich um eine Vollzeitstelle bemühen sollte, dann habe sie ihm eine Auswahl unterbreitet, in der es neben vier Vollzeitstellen auch einen Minijob gegeben habe. Davon habe sie aber vor Gericht nichts mehr wissen wollen: „Da waren es nur noch vier Vollzeitstellen.“

Er sehe ein, so der 44-Jährige, dass die E-Mail mit den Beleidigungen „keine gute Geschichte“ sei, aber sie habe auch Wirkung gezeigt: „Inzwischen werde ich freundlich und höflich behandelt, wie es sich gehört.“

Die Aussagen in erster Instanz der Sachbearbeiterin und weiterer Zeugen wurden im Berufungsverfahren verlesen. Da hatte sich die Beamtin vor allem wegen der sexuellen Beleidigungen in der E-Mail betroffen gefühlt. Vorher, sagte sie, habe es eigentlich keine Probleme mit ihrem Kunden gegeben.

Das sah allerdings der Leiter eines Fortbildungskurses („Ich war sein bester Schüler“, so der 44-Jährige) etwas anders. Er wusste aus Gesprächen mit seinem „Musterschüler“, dass es ständig zu Konfrontationen wegen unpassender Jobvorschläge und der Behandlungsweise gekommen sei. Und der 44-Jährige trage halt „sein Herz auf der Zunge.“

Auch in Gesprächen mit anderen Kursbesuchern sei der Name der Beamtin öfter negativ behaftet gefallen. Das nutzte dem Geringverdiener allerdings wenig: Die 2. Strafkammer verwarf, wie von Staatsanwältin Anna-Maria Distelrath beantragt, die Berufung. Verteidiger Florian Alte hatte dagegen auf eine Bewährungsstrafe plädiert.

Auch wenn die Beamtin sich nicht immer richtig verhalten habe, mit den üblen Beleidigungen sei der 44-Jährige weit über das Ziel hinaus geschossen, so Vorsitzender Richter Robert Mader in der Urteilsbegründung. Eine Bewährung sei angesichts der zahlreichen Vorstrafen auch einschlägiger Art nicht mehr möglich gewesen.  

Erding