Gütliche Einigung im letzten Klageverfahren
A 94: Weg frei für Trasse Dorfen

06.07.2017 | Stand 26.07.2023, 19:17 Uhr

Mit der gütlichen Einigung zwischen den Klägern und der Autobahndirektion Südbayern vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) ist nun endgültig der Weg frei für die wichtige Autobahnverbindung A 94 zwischen München und dem südostbayerischen Chemiedreieck.

DORFEN Damit kann heute auch eines der schwierigsten Genehmigungsverfahren in Oberbayern überhaupt zum Abschluss gebracht werden,“ freut sich Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. In der heutigen mündlichen Verhandlung zu drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt Dorfen – Heldenstein konnte mit allen Klägern eine Einigung erzielt werden.

Mit dem vierten Kläger hatte sich die Autobahndirektion Südbayern schon vor der Verhandlung geeinigt. Der Abschnitt Dorfen – Heldenstein bildet den dritten und letzten Abschnitt der über Jahrzehnte intensiv diskutierten Trasse Dorfen. Er liegt zwischen den Abschnitten Pastetten – Dorfen und Heldenstein – Ampfing, die derzeit im Bau sind.  

Anders als bei den Klagen gegen die ebenfalls zur Trasse Dorfen gehörenden Planfeststellungsbeschlüsse für die Abschnitte Forstinning – Pastetten und Pastetten – Dorfen standen diesmal nicht Naturschutzthemen und die Abwägung mit anderen Rechtsgütern, wie Lärmschutz im Mittelpunkt, sondern die individuellen Belange der Kläger, deren Grundstücke für den Autobahnbau beansprucht werden. Die Klageverfahren konnten insbesondere durch Angebote von Tauschland und Verbesserungen beim Schutz vor Verkehrslärm einvernehmlich erledigt werden ohne dass ein Urteil gefällt werden musste. 

Die grundlegende Trassenentscheidung für die Trasse Dorfen ist bereits im Verfahren für den Abschnitt zwischen Forstinning und Pastetten getroffen und sowohl vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof, vom Bundesverwaltungsgericht als auch vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden. Sie wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof und vom Bundesverwaltungsgericht in den Klageverfahren zum Abschnitt Pastetten – Dorfen erneut bestätigt. 

In seinen Urteilen hat der VGH festgestellt, dass die Belange des europäischen Naturschutzrechts, insbesondere der Schutz von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und der strenge Artenschutz, dem weiteren Bau der A 94 nicht entgegenstehen. 

Erding