Missgeschick wird zum Verhängnis
Als Gesuchter sollte man sein Gepäck nicht unbeaufsichtigt lassen...

19.11.2019 | Stand 02.08.2023, 18:43 Uhr
−Foto: n/a

Vermeintlicher Portugiese flog auf und musste ins Gefängnis

FLUGHAFEN Wie der Zufall so spielt. Die Justiz in Rheinland-Pfalz suchte seit gut zwei Monaten mit Haftbefehl nach einem Straftäter. Am Montag, 18. November, stellte sich der Gesuchte praktisch selbst.

Bundespolizisten waren gerade dabei, ein herrenloses Gepäckstück zu inspizieren, als der 27-Jährige sich als Besitzer des Rucksacks zu erkennen gab. Also überprüften die Polizisten nach dem Koffer auch den Mann und stellten dabei fest, dass der vermeintliche Portugiese in Wirklichkeit Pakistaner ist. Als solcher wurde der Mann allerdings mit Haftbefehl gesucht. Seine Unachtsamkeit brachte dem falschen Portugiesen zum Schluss eine Strafanzeige durch die zuständigen Beamten der Polizeiinspektion Flughafen München und einen fünftägigen Gefängnisaufenthalt ein.

Der 27-Jährige war bereits im März dieses Jahres vom Amtsgericht Koblenz wegen Urkundenfälschung verurteilt worden. Der Verurteilte hatte anfangs offenbar einen Teil der verhängten Strafe verbüßt, bevor er Mitte des Jahres aus dem Fokus der rheinland-pfälzischen Justizbehörden verschwunden war. Nachdem der junge Mann aber noch fünf Tage Haft zu verbüßen hatte, erließ ein Richter am Amtsgericht Koblenz einen Vollstreckungshaftbefehl gegen den Pakistaner. Anschließend schrieb die Staatsanwaltschaft den Untergetauchten vor etwa zwei Monaten zur Festnahme aus.

Am Münchner Flughafen wurde dem Gesuchten dann sowohl seine Unachtsamkeit wie auch seine Uneinsichtigkeit zum Verhängnis. Er war nämlich wieder mit gefälschten Identitätsdokumenten unterwegs und hatte wieder offizielle Verhaltenshinweise ignoriert, indem er im Terminal 1 seinen Rucksack unbeaufsichtigt stehen gelassen hatte. Also musste die Bundespolizei anrücken, den Bereich absperren und das herrenlose Gepäckstück überprüfen. Noch während die Bundesbeamten mit dem Rucksack beschäftigt waren, kam der 27-Jährige zum Ort des Geschehens zurück und gab sich als Besitzer des im Fokus stehenden Objekts zu erkennen. Die Bundespolizisten überprüften folglich nicht nur das Gepäckstück, sondern auch dessen Besitzer. Dabei stellten die Beamten nicht nur schnell fest, dass der Mann ihnen mit gefälschten portugiesischen Dokumenten eine falsche Identität unterjubeln wollte und dass der Möchtegern-Portugiese in Wahrheit Pakistaner war. Die Grenzpolizisten sollten zudem erkennen, dass der Zufall ihnen einen gesuchten Straftäter zugespielt hatte, woraufhin sie den 27-Jährigen festnahmen. Im bundesweiten Fahndungssystem fand sich nämlich ein Vollstreckungshaftbefehl, ausgestellt auf die echten Personalien des 27-Jährigen.

Nachdem der Pakistaner sich mehr oder weniger freiwillig bei der Bundespolizei gestellt hatte und er mit seinen gefälschten Dokumenten aufgeflogen war, kam es für den Mann noch schlimmer. Die Justiz in Rheinland-Pfalz wollte den Mann noch für fünf Tage staatlich sicher untergebracht wissen. Also haben die Bundespolizisten den unachtsamen Kriminellen nach Abschluss ihrer Maßnahmen zuständigkeitshalber an die Kollegen der bayerischen Polizei im Erdinger Moos übergeben.

Abschließend muss der falsche Portugiese sich nicht nur erneut wegen Urkundenfälschung verantworten, sondern auch aufgrund der Verurteilung im März wegen Urkundenfälschung noch knapp eine Woche in der Münchner Justizvollzugsanstalt verbringen.

Erding