Volljährig gewordene Flüchtlinge
Oberbürgermeister Max Gotz sieht Freistaat in der Pflicht

02.02.2019 | Stand 03.08.2023, 7:11 Uhr
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Gemeinden seien finanziell mit der Aufgabe überfordert, sie unterzubringen

ERDING In der Diskussion, wer für die Unterbringung von Asylberechtigten zuständig ist, hat der Erdinger Oberbürgermeister Max Gotz jetzt eindeutig Stellung bezogen und auf die Verpflichtung des Freistaats Bayern verwiesen. „Das hat nichts mit mangelnder Solidarität gegenüber anerkannten Flüchtlingen zu tun“, betont der Oberbürgermeister, „sondern einfach damit, dass wir Kommunen finanziell mit der Aufgabe überfordert sind“. Konkret betroffen sind unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge bzw. Asylbewerber. Während sie bis zum Erreichen der Volljährigkeit in speziellen Einrichtungen untergebracht sind, müssen sie diese dann ohne Zuweisung einer alternativen Flüchtlingsunterkunft verlassen. Da die Personengruppe am teuren Immobilienmarkt in der Regel keine Wohnung findet, müssten sie in der Theorie die Kommunen in ihren Obdachlosenunterkünften unterbringen.

Gotz verweist auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) vom vergangenen Mai. Ausschließlich der Freistaat selbst sei dem Grunde nach verpflichtet, für die Unterbringung dieses Personenkreises Sorge zu tragen, heißt es darin. „Im Bayerischen Gemeindetag und im Bayerischen Städtetag sehen wir uns als Solidargemeinschaft und nehmen den Freistaat konsequent in die Pflicht“, betont der Oberbürgermeister.

Auch Landrat Martin Bayerstorfer hat bereits Kritik am Regierungsbeschluss geäußert (wir berichteten).

Erding