57-Jähriger muss zahlen
Bundespolizisten beleidigt man nicht

03.08.2018 | Stand 31.07.2023, 4:31 Uhr
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Beamtenbeleidigung wird für den Mann teuer

FLUGHAFEN/ERDING Mit Sätzen wie „Bist Du blöd, oder was?“ und „Wenn man so dumm ist wie Du“ hatte ein 57-Jähriger die Arbeit einer Bundespolizistin kommentiert. Dafür bekam er am 2. August vom Erdinger Amtsrichter nun die Quittung - 40 Tagessätze zu 45 Euro, in der Summe also 1.800 Euro hoch ist die Strafe für die Beleidigung der Beamtin.

Der Deutsche war im Mai 2017 zusammen mit einem kleinen philippinischen Mädchen aus Abu Dhabi in München angekommen. Zuvor war der Mann bereits der Crew im Flugzeug aufgefallen, woraufhin diese die Bundespolizei zum Ankunftsgate gebeten hatte. Zwei Bundespolizistinnen hatten dann zuerst am Gate, später auf der Wache versucht, das Verhältnis des Mannes zu der damals Neunjährigen aufzuklären. Die Fragen und Maßnahmen der Beamtinnen hatte der Waldkraiburger laufend mit abfälligen Bemerkungen über die Arbeit der Bundespolizei und die Beamtinnen selbst kommentiert.

Der Flug aus Abu Dhabi war noch in der Luft gewesen, da hatte die Crew schon eine Nachricht an die Bundespolizei im Erdinger Moos übermitteln lassen, dass bitte Beamte an das Ankunftsgate kommen mögen. Zwei Beamtinnen hatten sich daraufhin auf den Weg gemacht. Am Flugzeug angekommen, hatte die Kabinenchefin den jungen Polizistinnen erklärt, dass die Crew das Verhalten eines Reisenden als sehr befremdlich empfinden würde. Der Deutsche begleite ein kleines asiatisches Mädchen, zu dem er offenbar kein persönliches Verhältnis habe. Auch wirke das Mädchen verängstigt.

Kaum hatten die beiden Beamtinnen den Mann und die Kleine in Empfang genommen und die ersten Fragen zu deren Beziehung zueinander gestellt, hatte der damals 56-Jährige losgelegt. Er hatte sich aggressiv und unkooperativ verhalten und die Maßnahmen, die Fragen und die Kompetenz der beiden jungen Polizistinnen lauthals infrage gestellt. Er hatte den Bundespolizistinnen zu verstehen gegeben, dass er der Onkel der Neunjährigen sei, deren Mutter im öffentlichen Bereich warte und die gestellten Fragen jeglicher Grundlage entbehrten. Die vermeintliche Mutter war aber erst nicht auffindbar gewesen. Nachdem eine Klärung des Sachverhalts daher nicht abschließend möglich gewesen war, hatten die Grenzpolizistinnen den Reisenden auf die Wache gebeten. Auf dem Weg dorthin waren auch die vermutliche Mutter des Kindes und deren deutscher Ehemann hinzugekommen.

In den Räumen der Bundespolizei hatten die Beamtinnen dann versucht, das Kindschaftsverhältnis zwischen der Philippinin und der Neunjährigen zu verifizieren, was ein paar Minuten später auch gelungen war. So hatte die Mutter ihre Tochter in die Arme schließen und die Beteiligten die Wache auch wieder verlassen können.

Die Zeit bis dahin hatte der damals 56-Jährige allerdings nochmals intensiv genutzt, um den Beamten seine Meinung über die Maßnahme und deren Kompetenz kundzutun. Seine Schimpftirade war schließlich in der persönlichen Beleidigung einer der Beamtinnen gegipfelt, die seine Aggression bereits an der Flugzeugtür aushalten musste. Er hatte der damals 23-jährigen Polizistin an den Kopf geworfen, sie sei dumm und blöd.

Das hatten sich weder die Polizistin noch ihr Vorgesetzter gefallen lassen und den Aggressor wegen Beleidigung angezeigt. Das an diesem Tag gezeigte Verhalten hatte der Beschuldigte auch im weiteren Verlauf des Verfahrens an den Tag gelegt. Zum einen war er bei allen weiteren Begegnungen mit Bundespolizisten, wie zum Beispiel bei seiner Vernehmung zum Tatvorwurf durch die Ermittler, äußerst unkooperativ und aggressiv. Zum anderen hatte er auch später den Sinn dieser Kontrolle, die zum Wohl des Kindes durchgeführt worden war, immer wieder infrage gestellt und sogar Anzeigen gegen die Beamten angekündigt.

Ein Erdinger Amtsrichter hatte später die Schuld des heute 57-Jährigen als erwiesen angesehen und einen Strafbefehl über 1.200 Euro gegen ihn erlassen. Aber auch diesen hatte der Verurteilte nicht akzeptiert, sodass der Fall am 2. August vor Gericht verhandelt werden musste. Auch der gestern verhandelnde Richter ließ an seiner Überzeugung von der Schuld des Angeklagten keine Zweifel aufkommen und verurteilte den Mann daher zu 1.800 Euro Geldstrafe oder 40 Tagen Ersatzhaft.

Erding