Ausschluss ist gesetzeswidrig
Journalisten sperrt man nicht so einfach aus

17.05.2018 | Stand 28.07.2023, 9:45 Uhr
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Kommunalaufsicht am Landratsamt Erding stellt das klar

ERDING Der Kreisverband der AFD Erding hat in einem Schreiben an die Lokalredaktion der Süddeutschen Zeitung Erding gegen deren Redakteure ein Hausverbot für alle Veranstaltungen im Landkreis Erding ausgesprochen.

Der Bereich Kommunalaufsicht am Landratsamt Erding macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass dies gegen Art. 10 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Versammlungsgesetzes (BayVersG) verstößt. Auch zu Versammlungen in geschlossenen Räumen müssen alle Pressevertreter zugelassen werden. Gerade parteiliche Informationsveranstaltungen, wie zuletzt z.B. der Diskussionsabend mit Hansjörg Müller in Dorfen, stellen solche Versammlungen in geschlossenen Räumen dar.

Bei Versammlungen im Freien kann ohnehin – schon aus praktischen Gründen – kein Ausschluss erfolgen, da sich eine solche Versammlung nicht abgrenzen lässt.

Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis 3.000 € geahndet werden kann.

Erding