In Plastiktüten, Handgepäck und Koffer
62 Stangen Zigaretten sollten am Zoll vorbei

07.05.2018 | Stand 21.07.2023, 4:00 Uhr
−Foto: Foto: Zoll

Chinesin zeigte sich bei der Kontrolle mehr als ungehalten

FLUGHAFEN 62 Stangen Zigaretten – 12.400 Stück – wollte eine renitente Chinesin am Zoll des Flughafens München Ende April vorbei schmuggeln. Die Reisende wollte den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren passieren, als die Zöllner die 40-jährige Frau zu einer Kontrolle baten. Dabei stellten die Zöllner in drei Duty-free-Tüten insgesamt 24 Stangen, in ihrem Handgepäck 10 Stangen und in ihrem Koffer weitere 28 Stangen Zigaretten fest!

„Eine so große Menge an Zigaretten ist nicht alltäglich. Gegen die Reisende wird nun wegen versuchter Steuerhinterziehung ermittelt. Die 12.400 Stück unversteuerten Zigaretten wurden sichergestellt. Sie werden nach Abschluss des Verfahrens ordnungsgemäß vernichtet“, so Marie Müller, Sprecherin des Hauptzollamts München.

Während der Kontrolle verhielt sich die Chinesin äußerst ungehalten gegenüber den Zöllnern, indem sie deren Anweisungen keinerlei Folge leistete und sich aggressiv verhielt. Die Beamten ließen sich davon jedoch nicht beirren und verhinderten so einen Steuerschaden von rund 2.000 Euro.

Auf Befragen gab die Dame an, zu wissen, dass nur eine Stange Zigaretten eingeführt werden dürfen.

Bei der Einreise nach Deutschland darf nicht jede Ware ohne weiteres mitgebracht werden. So kann es Beschränkungen oder Einfuhrverbote geben. Sollten doch die Reisefreimengen überschritten werden, müssen die Waren beim Zoll angemeldet werden. Die Mengen- und Wertgrenzen für Tabakwaren, wenn der Einführer mindestens 17 Jahre alt ist, liegen bei: 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

Erding