Afghane hatte über 2 Promille intus
„Glaubenskrieg" in Asylbewerberunterkunft in Erding

09.07.2017 | Stand 30.07.2023, 22:38 Uhr
−Foto: n/a

Als „Ungläubigen” beschimpfte, wohlgemerkt im Rausch, ein (geschätzt) 20-jähriger afghanischer Asylbewerber in der Erdinger Unterkunft einen afghanischen Schicksalsgefährten (29) und traktierte ihn mit Fäusten. Der „Glaubenskrieg” brachte ihm jetzt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ein.

ERDING_25LANDSHUT Der mit je fünf Schwestern und Brüder aufgewachsene Afghane, der in seiner Heimat weder eine Schule besucht, noch eine Ausbildung gemacht hatte, war Ende 2012 aus seiner Heimat geflüchtet, per Boot nach Italien gelangt und schließlich im Sommer 2013 in Erding gelandet. Weil er immer wieder für Zoff sorgte, wurde ihm schließlich eine Unterkunft nach Waldkraiburg zugewiesen. Allerdings vagabundierte er auch in der Folgezeit hauptsächlich im Bereich Erding/Freising umher, in Waldkraiburg meldete er sich in der Regel nur, um seine „Stütze” von 330 Euro zu kassieren.

Am Vormittag des 8. Januar dieses Jahres tauchte er - mit über zwei Promille intus - zusammen mit einem Landsmann wieder einmal in der Erdinger Unterkunft auf, scherte sich nicht um das Hausverbot, das ihm bereits im September 2014 erteilt worden war. In der Küche warf er dann zunächst mehrere Gläser und zwei Kochplatten durch die Gegend, um sich dann dem 29-jährigen Pakistani, der gerade sein Mittagessen zubereitete, zuzuwenden.

Nach einem kurzen Disput, bei dem er dem Pakistani vorwarf, kein richtiger Muslime, sondern ein Ungläubiger zu sein, versetzte er ihm vier Faustschläge ins Gesicht. Der 28-Jährige, der u.a. eine Platzwunde an der linken Augenbraue erlitt, konnte sich dagegen nicht wehren, er wurde vom Begleiter des Afghanen festgehalten.

Von einer alarmierten Polizeistreife wurde er dann vorläufig festgenommen und zur Blutentnahme ins Erdinger Krankenhaus gebracht, gegen die er sich mit Händen und Füßen wehrte. Zwei weitere Beamte mussten zur Verstärkung angefordert werden, der 20-Jährige trat weiter um sich, bis ihm letztlich doch Blut entnommen werden konnte. Um ihn danach zur Vernehmung zur Inspektion zu bringen, musste er zum Dienstwagen getragen werden. Dabei beleidigte er die Beamten mit unflätigsten Ausdrücken und spuckte einen von ihnen an.

Beim Jugendrichter des Amtsgerichts Erding handelte er sich wegen gefährlicher Körperverletzung, Hausfriedensbruchs, Sachbeschädigung, Widerstands gegen Vollzugsbeamte und Beleidigung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr ein, die nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt wurde, wobei Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kam.

Der Grund für die Versagung einer Strafaussetzung war insbesondere, dass er nur wenige Wochen vor diesem Ausraster bereits auf der Anklagebank gesessen hatte und sich eine Geldstrafe wegen einschlägiger Delikte wie Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte eingehandelt hatte. Außerdem waren beim Jugendgericht Zweifel an seinem Alter aufgetaucht und die Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auch damit begründet worden, dass er sich seit Jahren eigenverantwortlich durchs Leben schlage.

Gegen die neuerliche Verurteilung legte der Afghane Berufung ein, äußerte sich aber vor der Jugendkammer beim Landgericht nicht zu den Vorwürfen, machte „Erinnerungslücken” wegen seiner damaligen Alkoholisierung und den Konsum von Cannabis geltend. Sein pakistanisches Opfer bestätigte ohne jeglichen Belastungseifer, dass er vom Begleiter des 20-Jährigen festgehalten und dann mehrere Faustschläge bekommen habe. Wie schon bei früheren Streitereien sei es um konträre religiöse Anschauungen gegangen.

Vorsitzender Richter Oliver Dopheide machte dem 20-Jährigen nach Abschluss der Beweisaufnahme und auch mit Blick auf das Erdinger Urteil, in dem ihm bescheinigt wurde, ein uneinsichtiger und hartnäckiger Rechtsbrecher zu sein, klar, dass er keinerlei Aussicht auf ein milderes Strafmaß oder gar eine Bewährungsstrafe habe. Nach Rücksprache mit seiner Verteidigerin nahm der Afghane dann die Berufung zurück. Der Beschluss der Kammer, dass er - wie im Erwachsenenstrafrecht üblich - auch die Verfahrenskosten zu tragen habe, dürfte eher symbolischen Charakter haben.

Erding