Gerichtsurteil: Grundbesitzer müssen Jagd nicht mehr dulden
Schluss mit der (Katzen-)Jagd auf eigenem Grund und Boden

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 20:56 Uhr

Schon mehr als drei Jahre ist es her, dass Elvis, der Kater von Familie Aichner aus Harburg, kaltblütig von einem Jäger erschossen wurde. Und das nur etwa 160 Meter vom Haus der Aichners entfernt. Nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung hat man gegen die Jagd gewissermaßen im eigenen Vorgarten nun aber eine Handhabe.

LANDAU Zumindest ein kleiner Trost wäre es für die Aichners damals gewesen, wenn wenigstens auf ihren eigenen Feldern ein für allemal Schluss gewesen wäre mit der Jagd, wenn man sonst schon keine Handhabe gegen den Jäger hatte. „Aber das ging nicht, wir haben uns da sogar ans Landratsamt gewandt“, erzählt Klaudia Aichner.

Laut deutschen Vorschriften sind nämlich alle Eigentümer von Grundstücken unter 75 Hektar Größe automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft und müssen die Jagd auf ihrem Grundstück dulden. Bislang jedenfalls. Denn nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen Grundeigentümer, die die Jagd aus Gewissensgründen ablehnen, diese auf ihrem Besitz nicht mehr zulassen.

Für Klaudia Aichner eine sehr gute Nachricht. „Wir haben wirklich viel Zuspruch bekommen nach der Sache mit dem Elvis damals, auch von Leuten, die ich gar nicht gekannt habe.“ Vor allem habe sie aber auch erfahren, dass es wohl vielen Katzenbesitzern im ländlichen Raum so ergeht wie ihr und ihrer Familie. „Mir haben etliche Leute berichtet, dass ihre Katzen angeschossen worden sind und sich gerade noch nach Hause haben schleppen können. Wenn sie nicht gleich ganz verschwunden und nie wieder aufgetaucht sind. Das passiert wahrscheinlich viel öfter, als man denkt.“

Umso mehr freut sie das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. „Wir haben uns sofort an das Landratsamt gewandt, dass künftig auf unseren Feldern nicht mehr gejagt werden darf. Unsere Jagdpächter haben wir auch schon angeschrieben.“ Ein Vorgehen, das Aichner anderen nur raten kann, zumal es bereits entsprechende Formulare im Internet gebe: „Das ist wirklich ganz leicht, man muss nicht einmal befürchten, dass man mit den Formalitäten nicht zurecht kommt. Einfach das Formular ausfüllen und an das zuständige Landratsamt schicken.“ So, hofft sie, werden in Zukunft weniger Samtpfoten den Geschossen von Jägern zum Opfer fallen.

Dingolfing-Landau