SPD-Politiker scheitert vor Gericht
Udo Egleders Pension wird nicht erhöht

24.04.2019 | Stand 13.09.2023, 0:40 Uhr
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Wie gut abgesichert sind Landtagsabgeordnete, wenn sie in den Ruhestand gehen? Mit dieser Frage musste sich vergangene Woche die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts in Regensburg befassen. Geklagt hat der frühere SPD-Landtagsabgeordnete Udo Egleder aus Dingolfing-Landau. Statt 2.853 Euro für neun Jahre im Landtag wollte er jetzt 3.274 Euro im Alter.

REGENSBURG/DINGOLFING-LANDAU Egleder war von 1994 bis 2003 im Bayerischen Landtag, hatte damit die damals acht nötigen Jahre zusammen, um überhaupt eine Entschädigung im Alter zu erhalten. Doch Egleder war zwischen Mai und Oktober 2008 für den damals zum Oberbürgermeister von Passau gewählten Jürgen Dupper nochmals ins Parlament nachgerückt. Und genau für diese sechs Monate wollte er nun eine Erhöhung seiner Altersansprüche einklagen. Zudem forderte Egleder vom Landtagsamt des Freistaates, den Zeitpunkt seines Anspruchs auf Altersversorgung rückzudatieren. Hintergrund: Egleder war am 3. November 2008 wieder in sein Lehramt zurückgekehrt. Der Mittelschullehrer aber wurde bereits im August 2013 frühpensioniert, weil er eine Schwerbehinderung nachweisen konnte. Doch der Landtag wollte erst ab 2015 Entschädigung für die Zeit als Abgeordneter zahlen, weil Egleder kein ärztliches Gutachten vorlegte. Auch eine Untersuchung beim Amtsarzt erfolgte nicht. Deshalb beschied das Landtagsamt Egleder eine Altersentschädigung von 2.853 Euro, die er seit 2015 bekommt – zusätzlich zu seinem Pensionsanspruch für seine Zeit als Lehrer.

Trotz Frühpensionierung voll im Ehrenamt tätig

Nach dem Ausscheiden aus dem Landtag von 2003 bis 2008 und bis zur Pensionierung 2013 setzte ihn die Regierung von Niederbayern als mobile Reserve in Stadt und Landkreis Landshut ein. „Das war nicht einfach“, sagte Egleder bei Gericht. Was dem Politiker vor allem stinkt: „Für die Zeit von Mai bis Oktober 2008 bekomme ich jetzt gar nichts, obwohl ich einen Arbeitsnachweis bringen kann“, so Egleder. Sein Anwalt forderte deshalb, dass das halbe Jahr der Abgeordneten-Tätigkeit auf die Altersversorgung des Landtags als volles Jahr angerechnet werden sollte. Zudem wollte Egleder erreichen, dass er die 2.853 Euro vom Landtag bereits seit 2013 und nicht erst seit 2015 bekommen müsste – er forderte also eine Nachzahlung und gleichzeitig eine Erhöhung der Altersversorgung bis zu seinem Tod.

Dass es um viel Geld für Egleder ging, belegte auch die Mitarbeiterin des Landtagsamts, Susanne Bär: Allein die Nachzahlungen beliefen sich bereits auf knapp 90.000 Euro, würde Egleder die Zeit zwischen 2013 und 2015 auch noch angerechnet werden. Würde ihm auch noch das halbe Jahr im Mandat angerechnet, dann müsste ihm der Steuerzahler für die Altersversorgung nicht mehr 2.853 Euro, sondern 3.274 Euro überweisen – brutto allerdings, aber zusätzlich zur Pension für seine Zeit als Lehrer. „Es gibt eine Lücke im Abgeordnetengesetz“, sagte Egleder vor Gericht. „Nachdem das Abgeordnetengesetz keine Schwerbehinderung kennt, sind die Vorschriften des Bayerischen Beamtenversorgungsgesetzes anzuwenden“, so Egleder weiter. Das war auch Kern seiner Kritik: „Eine Schwerbehinderung von Landtagsabgeordneten wird nicht vom Gesetzgeber abgesichert“, so Egleder.

Am Ende wiesen die Richter die Klage aber ab. „Eine Schwerbehinderung ist keine Grundlage für eine Altersentschädigung“, so Richter Eichenseher in seinem Urteil. Auch das halbe Jahr, das er für Dupper in den Landtag nachgerückt war, wollte das Gericht nicht als Begründung einer höheren Altersversorgung anerkennen.

Dingolfing-Landau