Knapp vier Jahre für Syrer aus Landau
„Ein gerechtes Urteil – aber sicherlich kein hartes“ im Drogenprozess

15.02.2019 | Stand 03.08.2023, 5:29 Uhr
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Im Drogenprozess gegen einen Syrer aus Landau hat die sechste Strafkammer des Landgerichts Landshut nun ein Urteil gefällt: Der 38-Jährige muss für knapp vier Jahre hinter Gitter. Außerdem ordnete die Kammer seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

LANDAU „Wodka-Ali“ – so der Spitzname des Syrers – hat laut der psychiatrischen Sachverständigen eher einen Hang zu Drogen. Und diese vertickte er im großen Stil im Raum Landau und Kelheim. Deswegen verurteilte die sechste Strafkammer des Landgerichts Landshut den 38-Jährigen jetzt zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und elf Monaten wegen unerlaubtem Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zehn Fällen sowie unerlaubtem gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmittel in vier Fällen. Da der Syrer drogenabhängig ist, ordnete die Kammer außerdem seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.

Wie sich im Laufe der Hauptverhandlung herausstellte, betrieb der Angeklagte zwischen November 2016 bis Ende Januar 2018 einen schwunghaften Handel mit Haschisch und Ecstasy-Tabletten. Die Drogen besorgte er sich laut den Ermittlern von Kontaktmännern aus Berlin und Regensburg und die Drogengeschäfte wickelte er vorwiegend in den Asylbewerberunterkünften in Landau und Deggendorf ab oder an den Bahnhöfen in Pfarrkirchen oder Landau. Dabei beschäftigte er auch Läufer und – laut Staatsanwalt besonders strafschärfend – „junge Leute“, um die Drogen großzügig zu verticken.

Nachdem man sich am dritten Verhandlungstag zu einer Verständigung „durchgerungen“ hatte, legte der Angeklagte ein „aufrichtiges“ Geständnis ab, das vom Gericht als glaubhaft angesehen wurde, weil es sich mit Polizeiangaben und Zeugenaussagen deckt. „Der Angeklagte ist sicherlich nicht der größte Fisch, doch wir haben das abgeurteilt, was wir letztlich feststellen konnten“, erklärte der Vorsitzende Richter Ralph Reiter und bezeichnete das Urteil als gerecht, wenn auch nicht hart. So habe es letztlich eine Menge Ungereimtheiten, abweichende Feststellungen, nicht deckungsgleiche Mengenangaben der Drogen sowie Belastungszeugen gegeben, die von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machten und keinerlei Angaben machten. Überhaupt sei der Sachverhalt der Anklage und die Beweisaufnahme inhaltlich auseinandergegangen – darin waren sich alle Prozessbeteiligten einig. „Wir haben es hier mit einem Geflecht von Klein- und Großdealern syrischer Abstammung zu tun“, so der Vorsitzende Richter.

Einig war man sich ebenso bezüglich der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt aufgrund seiner Drogenabhängigkeit. Die psychiatrische Sachverständige hatte dem Syrer in ihrem Gutachten eine „überdurchschnittlichen Kokain-Konsum und durchschnittlichen Marihuana-Konsum“ bestätigt und eine Polytoxikomanie diagnostiziert. Eine Alkoholabhängigkeit konnte sie jedoch nicht feststellen. Bezüglich der Erfolgsaussichten der Therapie äußerte die Sachverständige gewisse Bedenken aufgrund der sprachlichen Barriere.

Sowohl für Staatsanwalt, Verteidiger als auch für die Kammer lagen die Voraussetzungen für die Unterbringung vor. So sei der 38-Jährige laut dem Vorsitzendem Richter „intelligent und willig genug, um die Therapie zu absolvieren.“

Vor der Urteilsverkündung nutzte der Angeklagte noch die Chance, sich beim Gericht zu entschuldigen: „Ich habe einen Fehler gemacht! Ich möchte den richtigen Weg gehen und verspreche, eine andere Person zu werden.“

Dingolfing-Landau