Reue und Schmerzensgeld überzeugen Jusititia
Nach Vergewaltigung mit Bewährung davongekommen

06.07.2017 | Stand 27.07.2023, 1:26 Uhr

Seine schriftliche Bitte an das Opfer um Verzeihung und die bereits geleistete Schmerzensgeldzahlung überzeugten Justizia: Ein 28-jähriger Schreiner, der inzwischen in Pfarrkirchen lebt, kommt für die Vergewaltigung einer tschechischen Putzfrau in seinem damaligen Wallersdorfer Haus mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon.

WALLERSDORF/PFARRKIRCHEN Über eine Stellenanzeige, mit der er eine Putzfrau für seine Doppelhaushälfte in Wallersdorf suchte, hatte der verheiratete Schreiner im Herbst 2008 Kontakt zu der Tschechin bekommen und sie dann am 18. September per SMS zu einem Gespräch gelotst. Die Führung durch das Haus war allerdings nur kurz; denn der 28-Jährige wurde im Schlafzimmer rabiat, bugsierte sie auf das Bett und zog sie aus. Obwohl sich die Tschechin wehrte und flehte „Lass mich”, vollzog er den ungeschützten Geschlechtsverkehr.

Sie habe um ihr Leben gefürchtet und deshalb ihren Widerstand eingestellt, so berichtete das Opfer bei seinen späteren Vernehmungen. Sie habe ihrem Peiniger sogar bestätigt, dass er einen „schönen Körper” habe. Das deutete der Schreiner offenbar als Einladungen zu weiteren sexuellen Handlungen: So ließ er sich im Wohnzimmer noch einmal oral befriedigen, um kurze Zeit später im Schlafzimmer erneut den ungeschützten Geschlechtsverkehr durchzuführen. Dabei überschüttete er die Frau mit Komplimenten, wie sexy sie sei und schwor ihr seine Liebe, ehe er sie dann gehen ließ. Nicht ohne sie aufzufordern, wiederzukommen.

Aufgeflogen war der Vergewaltiger, als die Tschechin an ihrem eigentlichen Arbeitsplatz in ihrer Leistung nachließ. Bei einem Gespräch mit ihrem Arbeitgeber berichtete sie dann von ihrem Erlebnis und begab sich dann in psychologische Behandlung.

Beim Schöffengericht des Amtsgerichts Landau bestritt der Schreiner, das Opfer zu kennen, geschweige denn, dass es sich je in seinem Haus aufgehalten habe. Die Tschechin lieferte bei ihrer Vernehmung allerdings so detaillierte Beschreibungen der Zimmer und Einrichtung, dass das Gericht keinen Zweifel an ihrer Glaubwürdigkeit hatte.

Der 28-Jährige hatte auch noch Glück; denn das Opfer räumte ein, dass sie nur bei der ersten Vergewaltigung im Schlafzimmer erheblichen Widerstand geleistet habe und ihr Peiniger bei den folgenden Geschehnissen den Eindruck haben konnte, dass sie damit einverstanden sei.

Das Schöffengericht verhängte gegen den Schreiner für die erste Vergewaltigung im Schlafzimmer eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, die auf das Strafmaß beschränkt wurde. Die verhängte Freiheitsstrafe stelle die Mindeststrafe dar und die sei in diesem Fall nicht angebracht, so begründete die Anklagebehörde ihr Rechtsmittel. Der Schreiner sei planmäßig vorgegangen, habe sie unter einem Vorwand in sein Haus gelockt. Außerdem habe er keinerlei Schuldeinsicht an den Tag gelegt, vielmehr mit seinem Leugnen dafür gesorgt, dass das Opfer aussagen musste und damit erneut einem psychischen Stress ausgesetzt worden sei.

Der nunmehr drohende Freiheitsentzug zeigte bei dem Schreiner offenbar Wirkung: Er räumte vor der Berufungskammer des Landgerichts Landshut die erste Vergewaltigung im Schlafzimmer ein und belegte, dass er sich inzwischen bei seinem wieder nach Tschechien zurückgekehrten Opfer schriftlich entschuldigt und um Verzeihung gebeten habe. Außerdem habe er als Täter-Opfer-Ausgleich ein Schmerzensgeld von 4.000 Euro überwiesen.

Die an den Tag gelegte Reue und der Täter-Opfer-Ausgleich hatten auch juristische Konsequenzen, wie Vorsitzender Richter Alfons Gmelch feststellte: Der Strafrahmen verschiebe sich nach unten, die Mindeststrafe reduziere sich damit um etwa ein Drittel. Damit lägen die verhängen zwei Jahre nicht mehr am untersten Rand. Das sah auch Staatsanwältin Daniela Lipp so und nahm die Berufung zurück. Der 28-Jährige, inzwischen zweifacher Vater, wird allerdings noch geraume Zeit an den Folgen seiner sexuellen Übergriffe zu „knabbern” haben; denn als Bewährungsauflage muss er weiter 2.400 Euro an das Opfer berappen. Und diesen Betrag stottert er mit 100-Euro-Raten ab.

Dingolfing-Landau