Baden erlaubt
Wörther See: Badeverbotsschilder sind rechtswidrig

14.06.2018 | Stand 04.08.2023, 6:40 Uhr
−Foto: n/a

Landratsämter Dingolfing-Landau und Landshut geben grünes Licht für Wasserratten.

WÖRTH Der „Wörther See“ ist ein beliebter Treffpunkt für Badegäste – nicht nur im Bereich des Strandbades und der Wassersportanlage, wo ein Eintritt verlangt wird, sondern auch auf den übrigen, frei zugänglichen Uferabschnitten. Doch darf man dort wirklich baden? Entlang des Sees, der sich in Privatbesitz befindet, wurden mehrere Badeverbotsschilder aufgestellt. Das hat für Unmut und Verunsicherung unter den Badegästen gesorgt. Nach einer Überprüfung teilen die Landratsämter Dingolfing-Landau und Landshut in einer gemeinsamen Presseerklärung mit, dass die Verbotsschilder rechtswidrig sind und das Baden auch weiterhin auf den frei zugänglichen Uferabschnitten erlaubt ist.

Zusammen mit den Bürgermeistern Josef Daffner (Niederviehbach) und Stefan Scheibenzuber (Wörth/Isar) haben sich Fachleute der Landratsämter Dingolfing-Landau und Landshut vor Ort getroffen, um sich ein Bild von der Situation zu machen. Hintergrund: Der Wörther Badesee liegt teils im Landkreis Dingolfing-Landau, teils im Landkreis Landshut.

Nach einer Überprüfung wurde festgestellt, dass die Badeverbotsschilder, die außerhalb des Strandbades und der Wassersportanlage aufgestellt wurden, rechtswidrig sind. „Erholungssuchende dürfen diese frei zugänglichen Uferbereiche ohne Entgelt betreten und nutzen“, teilen die Fachleute der beiden Landratsämter mit.

Es sei darüber hinaus erlaubt, dort zu baden – auch mit Schwimmhilfen wie Luftmatratzen oder ähnlichem, außerdem sei das Befahren des Sees mit Paddelboten zulässig. Selbst das Windsurfen, Kitesurfen oder Standup-Paddling sei erlaubt. Nicht erlaubt sei, dort zu zelten oder zu campen, ein offenes Feuer zu entzünden oder Müll zu hinterlassen.

Mit dem Eigentümer des Sees wurde Kontakt aufgenommen.

Dingolfing-Landau