Medikamentenverwechslung in Pflegeheim
Anklage wegen Mordes durch Unterlassen

13.06.2018 | Stand 04.08.2023, 5:47 Uhr
−Foto: n/a

Drei Altenpfleger eines Pflegeheims im Landkreis Dingolfing-Landau müssen sich in Landshut vor Gericht verantworten.

DINGOLFING-LANDAU Die Staatsanwaltschaft Landshut hat am 25. Mai Anklage gegen drei Altenpfleger wegen Mordes durch Unterlassen erhoben. Die Anklagebehörde geht nach Abschluss der Ermittlungen davon aus, dass in einem Pflegeheim im Landkreis Dingolfing-Landau im Mai 2016 ein damals 66-jähriger Heimbewohner zu Tode kam, weil eine Altenpflegerin Medikamente verwechselte und – nachdem die Verwechslung bemerkt wurde – zusammen mit zwei Kollegen deshalb nichts unternahmen, um die Verwechslung zu vertuschen.

Die Tat kam dadurch ans Licht, dass die 60-jährige Vorgesetzte wenige Tage nach dem Tod des Patienten gegenüber ihrer Heimleitung sowohl die Medikamentenverwechslung wie auch die anschließende Vertuschung gestand.

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gab sie an, dass sie zwar über die Medikamentenverwechslung informiert war, aber deren Auswirkung nicht erkannt und gewollt habe. Die 47-jährige Altenpflegerin, der die Verwechslung unterlaufen war, räumte diese zwar ein, will aber ebenfalls nicht mit den schwerwiegenden Auswirkungen auf den Heimbewohner gerechnet haben.

Der 36-jährige Altenpfleger gab die wesentlichen Geschehensabläufe zu, behauptet aber, durch die Vorgesetzte unter Druck gesetzt worden zu sein. Die 47-jährige Altenpflegerin und deren 60-jährige Vorgesetzte befanden sich kurzfristig im September 2017 in Untersuchungshaft. Beide Haftbefehle wurden gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. In der 20-seitigen Anklageschrift sind 4 Zeugen und 2 Sachverständige als Beweis-mittel benannt. Für Mord sieht das Gesetz lebenslange Freiheitsstrafe vor. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat nun das Landgericht Landshut zu entschieden.

Dingolfing-Landau