Imker haben Angst vor Gen-Technik
"EU-Verbot darf nicht aufgeweicht werden"

05.07.2017 | Stand 13.09.2023, 4:49 Uhr
Alexander Schmid
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Der EuGH hatte kürzlich entschieden, dass Honig, der nicht zugelassene Bestandteile von gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthält, nicht mehr verkehrsfähig ist – egal wie gering die Rückstände sind. „Das darf auf gar keinen Fall durch Ersatz der bisherigen Nulltoleranz durch höhere Grenzwerte ausgehebelt werden“, so der dringende Appell von Imkern und der örtlichen Zivilcourage-Gruppe aus dem Landkreis Dingolfing-Landau an Abgeordnete und Ministerien.

DINGOLFING In einem Schreiben an die örtlichen Volksvertreter sowie die Landwirtschaftsministerien warnen die Initiatoren vor einer Aufweichung der Nulltoleranz für in der EU nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen. Hintergrund ist ein kürzlich ergangenes Urteil, das ein Verkehrsverbot von solchen Lebensmitteln bestätigte. Jetzt befürchtet man Aufweichungstendenzen auf EU-Ebene.

Deshalb ist auch MdEP Manfred Weber (CSU) neben den örtlichen Bundes- und Landtagsabgeordneten unter den Adressaten. Das Urteil konnte nur ergehen, weil bisher für Lebensmittel eine klare Nulltoleranz für nicht zugelassene GVO gilt. „Jetzt haben viele Angst, dass nicht etwa dafür gesorgt wird, dass belastete Lebensmittel aus den Regalen verschwinden, sondern dass die Grenzwerte soweit angehoben werden, so dass diese auch weiterhin dort verbleiben können. Das wäre nicht zum ersten Mal“, so Zivilcouragesprecher Karl Wolf. 

Jetzt soll darüber die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) entscheiden. „Hier fehlt uns das Vertrauen, denn gerade die EFSA ist wegen ihrer Verflechtung mit der Gentechnikindustrie wiederholt in die Schlagzeilen geraten.“

Es sei eindeutig, dass Verbraucher gentechnisch veränderte Produkte nicht wollen und der wirtschaftliche Nutzen nur bei wenigen Patentinhabern liege, meistens multinational agierende Großkonzerne. Die Risiken würden verschwiegen oder herunter gespielt. Für die negativen Folgen würden diese keine Verantwortung übernehmen. 

Schon jetzt seien in den USA und in Kanada schwerwiegende Probleme durch den Anbau genmanipulierter Pflanzen aufgetreten. Hier stelle sich also die Frage, welche Interessen durch die Politik vertreten würden. „Wir appellieren also an Ihre Ehre als Volksvertreter“, so die örtlichen Gentechnikkritiker an deren Adresse. Wenn sich Bürger nicht mehr vertreten fühlen, könnte es zu empfindlichen Bienenstichen auch für die Politik kommen. 

Der von Zivilcouragevertreter Josef Ostner und Imkerkreisvorsitzenden Martin Peter unterzeichnete Brief enthält deshalb eine Reihe von Forderungen. So sieht man nach diesem Urteil die Zeit gekommen, sich gänzlich von der Agrogentechnik zu verabschieden.

Was offensichtlich niemandem nützt und mehr schadet, gehöre schlichtweg verboten. Bis dies auf EU-Ebene durchgesetzt sei, könnte mit Zwischenlösungen wie Abstandsregelungen gearbeitet werden. So fordern die Bienenhalter einen Abstand um Imkereien von 10 Kilometern. Notwendig seien auch eine klare Schadenersatzpflicht sowie eine Übernahme der Untersuchungskosten durch die Verursacher. Strafbewährt müssten auch Fehlangaben im Standortregister werden.

Dingolfing-Landau