Weitgehendes Geständnis
Knapp vier Jahre Haft für Dingolfinger Autohändler

25.02.2018 | Stand 20.07.2023, 11:56 Uhr
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Mit getürkten Einkaufsrechnungen hatte ein Dingolfinger Kaufmann (54) beim Fiskus über den Vorsteuerabzug rund vier Millionen Euro abgezockt. Nach einem weitgehenden Geständnis kam er vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landshuter Landgerichts im Rahmen einer Verständigung mit einer moderaten Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten davon.

DINGOLFING Der 54-Jährige hatte sich 2002 mit einem Autohandel selbstständig gemacht und dann - wie zum Prozessauftakt berichtet - von 2005 bis 2014 jeweils falsche Umsatzsteuererklärungen abgegeben, wobei er Vorsteuern aus getürkten Einkaufsrechnungen bei den Finanzämtern Deggendorf und Dingolfing geltend machte. Laut Rechnungen waren Fahrzeuge - hauptsächlich BMW, Audi und Mercedes - als Gebrauchtwagen gekauft und im Rahmen umsatzsteuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen an verschiedene Abnehmer im EU-Ausland mit geringem Aufschlag weiterverkauft worden.

Allerdings, so der Anklagevorwurf, habe ein Großteil dieser Fahrzeuge nicht existiert und damit der Einkauf, der zum Vorsteuerabzug berechtigt hätte, nie stattgefunden. In insgesamt 615 Fällen habe es sich lediglich um „Papiergeschäfte“ gehandelt, wobei der 54-Jährige mit insgesamt 270 gefälschten Rechnungen beim Fiskus 3,7 Millionen Euro abgezockt habe. Tatsächlich hätte er bei regulären Erklärungen rund 350 000 Euro zu entrichten gehabt, so dass sich der gesamte Steuerschaden auf rund vier Millionen Euro belief. Aufgeflogen war er im März 2015, als dem Finanzamt Dingolfing bei einer Umsatzsteuervoranmeldung Unregelmäßigkeiten auffielen.

Zum Prozessauftakt waren Verständigungsgespräche geführt worden, in deren Rahmen der 54-Jährige bei einem umfassenden Geständnis eine Freiheitsstrafe zwischen drei und vier Jahren in Aussicht gestellt wurde. Doch was der Angeklagte zunächst lieferte, war - wie es Vorsitzender Richter Alfons Gmelch bezeichnete - eine „Räuberpistole“. Aus einer Notsituation heraus, so seine Story, habe er einen „Pakt mit dem Teufel geschlossen“, sei zum „Bauernopfer“ geworden.

Er habe damals gebrauchte Fahrzeuge von Autovermietern ge- und weiterverkauft. Doch die Geschäfte seien damals schleppend gegangen und als dann ein „Paket“ nicht geliefert worden sei, sei er mit 70 000 Euro in die Miesen geraten. Da habe er in einem Dingolfinger Café einen „Alexander“ kennen gelernt, der Interesse an teuren Luxuskarossen gehabt und ihm zunächst - zusammen mit einem „Peter“ - mit einem Darlehen von 100.000 Euro aus der Patsche geholfen habe. Allerdings habe das Duo dann in der Folge die von ihm angebotenen Pkw nicht aufgekauft , so dass er mit der Darlehensrückzahlung in Verzug geraten sei. Da habe man ihn unter Druck gesetzt, sogar seine Familie bedroht und ihm schließlich das „Steuermodell“ aufgezwungen.

Die Formulare für die Scheinrechnungen seien ihm per USB-Stick geliefert worden, so der Autohändler. Von den Vorsteuerbeträgen habe er lediglich zehn Prozent erhalten. Dass er sich mit einem „Butterbrot“ abspeisen ließ, nahm ihm allerdings Vorsitzender Richter Gmelch nicht ab und machte deutlich, dass damit die Verständigung platzen und ein höheres Strafmaß in Betracht kommen könnte.

Der 54-Jährige räumte daraufhin ein, doch etwa die Hälfte der Steuererstattungen, also etwa 1,5 bis 1,8 Millionen Euro in die eigene Tasche gesteckt zu haben. Zum Verbleib machte er allerdings nur vage Angaben: Das sei für seine Lebenshaltung - beispielsweise auch für Luxusurlaube - und für Betriebskosten drauf gegangen. Dazu habe er bei regulären Geschäften insgesamt ein Minus gemacht, Fahrzeuge unterpreisig verkauft.

Außerdem sei ein Teil des Steuerschadens inzwischen reguliert: So seien 130.000 Euro aus einem Bankschließfach und über 100.000 Euro auf verschiedenen Konten beschlagnahmt worden. Und im Rahmen des Insolvenzverfahrens seien noch einmal über 100.000 Euro für den Fiskus herausgesprungen.

Ein Steuerfahnder berichtete, dass es zunächst bei den so genannten Umsatzsteuer-Nachschauen, bei denen lediglich die Belege überprüft worden seien, nichts Auffälliges gegeben habe. In Zusammenarbeit mit den italienischen Kollegen - die Fahrzeuge waren angeblich an dortige Händler verkauft worden - habe sich dann herausgestellt, dass es die angeblichen Lieferungen nie gegeben habe. Nachfragen bei Audi und Mercedes hätten dann bestätigt, dass die auf den Rechnungen angegebenen Fahrgestellnummern und damit die angeblich weiterverkauften Autos nie existierten.

Mit der für die 23 Fälle der vollendeten und einen Fall der versuchten Steuerhinterziehung sowie für 270 Urkundenfälschungen verhängten Freiheitsstrafe blieb die Wirtschaftsstrafkammer lediglich zwei Monate unter dem Antrag von Staatsanwalt Benedikt Heinitz, während Verteidiger Uwe Grabner die im Rahmen der Verständigung als Untergrenze festgelegten drei Jahre als angemessen erachtete. Er wies ebenso auf die lange Verfahrensdauer hin - die Ermittlungen hatten bereits 2015 begonnen, wie auf die schwer angeschlagene Gesundheit seines Mandanten, der zudem finanziell ruiniert sei.

Dingolfing-Landau