Versuchter Totschlag
Elf Jahre Knast für Pilstinger Rentner

21.02.2018 | Stand 20.07.2023, 17:39 Uhr
−Foto: n/a

Ex-Ehefrau liegt nach wie vor im Koma - Josef W. beteuert bis zuletzt seine Unschuld

PILSTING/LANDSHUT Seine Ex-Ehefrau (69) liegt nach dem Gewaltexzess des Rentners Josef W. aus Pilsting seit fast einem Jahr im Koma und wird daraus nicht mehr erwachen. Bis zum letzten Wort beteuerte der 80-Jährige im Prozess vor der Schwurgerichtskammer des Landshuter Landgerichts, die ihn wegen versuchten Totschlags zu einer Haftstrafe von elf Jahren verurteilte, vergeblich seine Unschuld.

Wie nach den beiden vorausgegangenen Verhandlungstagen berichtet, lebte der Rentner auch nach der Scheidung im Jahr 2013 noch mit seiner Ex-Ehefrau und seiner Tochter (41) in einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Pilstinger Anwesen. Doch das Verhältnis zwischen dem 80-Jährigen auf der einen, seiner Ex und der Tochter auf der anderen Seite war vor allem wegen finanzieller Streitigkeiten extrem zerrüttet, wobei es sogar zu körperlichen Übergriffen des Rentners kam, für die er 2016 zu einer Geldstrafe verurteilt wurde.

Zur Eskalation kam es am 8. März 2017. Hintergrund war, dass wegen einer Schmerzensgeldforderung der 69-Jährigen die Pfändung des Autos des Rentners im Raum stand. An besagtem Abend passte er seine Ex ab, als sie gegen 19.30 Uhr von der Arbeit kam, stach mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 25 Zentimetern auf sie ein und traktierte sie mit Schlägen mit einem letztlich nicht mehr feststellbaren Gegenstand.

Erst gegen 21 Uhr fand die Tochter ihre Mutter in einer Blutlache vor der Garage des Anwesens liegend. Sie wurde dann durch den alarmierten Rettungsdienst ins DonauIsar-Klinikum Deggendorf eingeliefert, wo u.a.

mehrfache komplexe Frakturen im Kopf- und Gesichtsbereich, darunter eine Schädelbasisfraktur und ein schweres Schädelhirntrauma mit Hirnblutungen sowie eine Schnittwunde am Hals, Quetsch- und Risswunden sowie zahlreiche Hämatome diagnostiziert wurden. Durch Notoperationen konnte zwar das Leben der 69-Jährigen gerettet werden, doch aus dem Koma wird sie - so die ärztlichen Prognosen - nicht mehr erwachen.

Die von Staatsanwältin Sigrid Kolano vertretene ursprüngliche Anklage warf dem Rentner versuchten Heimtücke-Mord vor: Er habe bei seinem Gewaltexzess die Arg- und Wehrlosigkeit seiner Ex-Ehefrau ausgenutzt und erst von ihr abgelassen, als er davon ausgegangen sei, dass sie bereits tot sei bzw. zeitnah versterben würde.

Den Anklagevorwurf hatte der 80-Jährige zum Prozessauftakt wortreich und nachdrücklich bestritten. Er habe am Tatabend vor dem Fernseher eingeschlafen und sei erst durch die Schreie seiner Tochter aufgewacht.

Als er dann von seiner Kellerwohnung vors Haus gegangen sei, habe sie ihn angeschrien: „Du warst es, du Drecksack.“ Er habe nicht gewusst, was sie wolle. Dann habe er eine verletzte Person auf dem Boden liegen sehen und erst als er die umgedreht habe, habe er seine Ex erkannt. Auch Alternativtäter brachte der 80-Jährige ins Spiel: Zwei Männer aus der Straubinger Rotlichtszene, die seine Ex in den Wochen vorher immer wieder besucht hätten und auch an besagtem Abend vor Ort gewesen seien.

Auch seine Tochter stellte er als mögliche Täterin in den Raum. Im Rahmen der Beweisaufnahme wurde sein „Alibi“ allerdings zerpflückt, u.a.

durch die Aussage der Tochter, dass der 80-Jährige zwar kurz vors Haus gekommen sei, sich aber mit der Bemerkung, dass „mich das nichts angeht, ich war es nicht“ wieder in seine Kellerwohnung zurückgezogen habe, mit der Mutter also nicht in Berührung gekommen sei. Allerdings waren später an seiner Lederjacke, seiner Jogginghose und seinen Schuhen Blutspritzer festgestellt worden.

Für den Sachverständigen Jiri Adamec, seines Zeichens Biomechaniker am Münchner Institut für Rechtsmedizin waren die Blutspuren ein deutlicher Hinweis darauf, dass sich der 80-Jährige in unmittelbarer Nähe des Tatgeschehens befunden habe. Die schweren Kopfverletzungen der 69-Jährigen seien durch mindestens neun stumpfe Gewalteinwirkungen - möglicherweise durch Faustschläge und Schläge mit einem stumpfen Gegenstand - entstanden, dass die Verletzungen durch Stürze entstanden seien, schloss der Gutachter aus.

Der psychiatrische Sachverständige Dr. Johannes Schwerdtner berichtete, dass nach den Angaben von Josef W. 35 Ehejahre weitgehend harmonisch verlaufen seien, bis seine Frau aus „heiterem Himmel“ die Scheidung wollte. Er selbst habe sich als die „treue Seele“ gesehen, sei aber von seiner Ex und seiner Tochter ausgenutzt und finanziell ausgenommen worden. Er sei letztlich Opfer ihres Lügensystems geworden, man habe es auf sein Haus abgesehen gehabt. Beim 80-Jährigen lägen zwar dissoziale Eigenschaften, aber keine Persönlichkeitsstörung vor, er sei zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig gewesen. Auch ein Affektdelikt komme nicht infrage, eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung habe nicht vorgelegen. Dagegen spreche vor allem sein Nachtatverhalten: „Nach der Tat gab es keine emotionale Reaktion, kein Erschrecken oder Erschütterung über das Geschehene.“

Die Schwurgerichtskammer wich vom ursprünglichen Vorwurf des versuchten Mordes ab und verhängte für den versuchten Totschlag in Tateinheit mit schwerer und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von elf Jahren. Außerdem sprach die Kammer der Ex-Frau, deren Persönlichkeit er ausgelöscht habe, ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 000 Euro zu.

In der Gesamtschau, so Vorsitzender Richter Markus Kring, gebe es keinen Zweifel daran, dass Josef W. der Täter gewesen sei. Dabei stütze man sich auf die Aussage der Tochter, die glaubwürdig gewesen sei, mit ihrem Verhältnis zum Vater nicht hinter dem Berg gehalten ihn aber auch nicht über Gebühr belastet habe.

Ihre Aussage werde durch die der Ersthelfer, der Polizeibeamten und der Nachbarn gestützt: Obwohl der 80-Jährige von seiner Tochter mit dem Vorwurf, seine Ex-Ehefrau erschlagen zu haben, konfrontiert worden sei, habe er sich seelenruhig und seine Wohnung zurückgezogen, die Katzen gefüttert und dann am Tisch was gelesen. Ebenso belastend seien die Blutspuren an seiner Kleidung gewesen, die nur bei der Tatausführung in „Kampfdistanz“ zum Opfer entstehen konnten.

Allerdings, so der Vorsitzende Richter, habe das Mordmerkmal der Heimtücke nicht nachgewiesen werden können. Der exakte Tatablauf sei nicht mehr zu rekonstruieren gewesen, es sei durchaus möglich, dass es bereits zuvor Streit und Drohungen gegeben habe. Aber auch eine Affekttat aufgrund einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung habe nicht vorgelegen.

Mit dem verhängten Strafmaß blieb die Kammer unter dem Antrag von Staatsanwältin Kolano, die zwölfeinhalb Jahre gefordert hatte.

Verteidiger Michael Haizmann hatte auf Freispruch plädiert: Es gebe keine Aussagen des Opfers und keine Tatzeugen, man könne nur mutmaßen, was passiert sei. Für den Fall einer Verurteilung sah der Anwalt eine Affekttat, für die eine Freiheitsstrafe von höchstens sieben Jahren angemessen sei. -ws-

Dingolfing-Landau