Prozessauftakt in Landshut
Autohändler zockt beim Fiskus vier Millionen Euro ab

16.02.2018 | Stand 19.07.2023, 11:39 Uhr
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Das ist rekordverdächtig: Mit getürkten Einkaufsrechnungen über gebrauchte Luxuslimousinen zockte der Dingolfinger Kaufmann (54) beim Fiskus insgesamt rund vier Millionen Euro über den Vorsteuerabzug ab. Zum Prozessauftakt vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landshuter Landgerichts räumte er zwar die Steuerhinterziehungen und Urkundenfälschungen ein, den großen Reibach, so beteuerte er immer wieder, habe aber nicht er gemacht, sondern zwei Hintermänner, die ihn unter „Druck“ gesetzt hätten.

DINGOLFING/LANDSHUT Nach der von Staatsanwalt Benedikt Heinitz vertretenen Anklage hatte der gelernte Fachlogistiker, der sich 2002 mit einem Autohandel selbstständig gemacht hatte, von 2005 bis 2014 falsche Umsatzsteuererklärungen abgegeben. Dabei habe er Vorsteuern im Wesentliche aus Einkaufsrechnungen, die in erster Linie auf Niederlassungen von Mercedes und BMW lauteten, beim Finanzamt geltend gemacht.

Laut Rechnungen waren Fahrzeuge als Gebrauchtwagen gekauft und im Rahmen umsatzsteuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen an verschiedene Abnehmer im EU-Ausland mit geringem Aufschlag weiterverkauft worden. Tatsächlich aber habe ein Großteil dieser Fahrzeuge nicht existiert, bzw. habe der Einkauf, der zum Vorsteuerabzug berechtigt hätte, nie stattgefunden. So habe es sich in insgesamt 615 Fällen lediglich um „Papiergeschäfte“ gehandelt, bei denen dann unberechtigter Vorsteuerabzug generiert worden sei. Die auf den Rechnungen aufgeführten Fahrzeuge hätten nicht existiert, die angeblichen Einkäufe durch die Firmen des Angeklagten seien fingiert gewesen.

Zu diesem Zweck habe er durchgehend seit 2005 getürkte Eingangsrechnungen sowie Speditionsbescheinigungen erstellt und diese zumindest teilweise auch den für ihn zuständigen Finanzämtern - zunächst Deggendorf und dann Dingolfing - im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. der Umsatzsteuernachschauen vorgelegt. Vom Fiskus wurden im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben die geltend gemachten Vorsteuerbeträge dann tatsächlich ausgezahlt, bzw. unterließen es die Finanzämter, die bei einer richtigen Erklärung tatsächlich anfallende Umsatzsteuer geltend zu machen.

Insgesamt habe der Autohändler von 2005 bis 2015 einen Vorsteuerabzug in Höhe von rund 3,7 Millionen Euro geltend gemacht und tatsächlich ausbezahlt bekommen. Bei ehrlichen Anmeldungen hätte er rund 350.000 Euro an Umsatzsteuer zu zahlen gehabt, sodass der Steuerschaden bei insgesamt über vier Millionen Euro gelegen habe.

Im März 2015 habe er dann noch einmal versucht, durch eine unrichtige Voranmeldung einen Steuervorteil von rund 27.000 Euro zu erlangen. Da sei aber das Finanzamt Dingolfing auf Unregelmäßigkeiten gestoßen, sodass es zu keiner Auszahlung mehr gekommen sei. Die Anklage wirft ihm jetzt insgesamt 23 Fälle der vollendeten und einen Fall der versuchten Steuerhinterziehung sowie wegen der 270 fingierten Rechnungen Urkundenfälschung vor.

Zum Prozessauftakt kam es zu Verständigungsgesprächen zwischen den Prozessbeteiligten, in deren Rahmen Verteidiger Uwe Grabner vergeblich eine Bewährungsstrafe für seinen Mandanten ins Spiel brachte. Schließlich einigte man sich auf ein Strafmaß zwischen drei und vier Jahren. Voraussetzung: Ein umfassendes Geständnis, wobei Vorsitzender Richter Alfons Gmelch klar machte, dass die Kammer keine „Räuberpistole“ aufgetischt bekommen wolle, sondern in erster Linie Antwort auf die Frage haben wolle, wer der geistige Urheber des Systems gewesen sei.

Die ließ der Kaufmann allerdings unbeantwortet. „Ich weiß es nicht, ich bin es jedenfalls nicht“, versicherte er, um dann theatralisch zu erklären, dass er „aus einer Notsituation heraus einen Pakt mit dem Teufel geschlossen habe“ und sich als „Bauernopfer“ fühle. Nachdem er sich ein paar Jahre zuvor selbstständig gemacht habe, sei er 2004 in eine finanzielle Schieflage geraten. Er habe damals von Autovermietern gebrauchte Fahrzeuge angekauft, um sie weiterzuverkaufen. Ein „Paket“ sei aber nie geliefert worden und er deshalb mit 70.000 Euro in die Miesen geraten.

Da habe er in einem Dingolfinger Café einen „Alexander“ – den Familiennamen kenne er nicht – getroffen, der Interesse an einer florierenden Geschäftsbeziehung mit teueren Luxuskarossen gehabt habe und ihm sogar ein 100.000 Euro-Darlehen angeboten habe. Im österreichischen Zillertal habe man sich dann mit einem „Peter“ getroffen. Dabei sei von lukrativen Geschäften die Rede gewesen und er habe dann für das Darlehen einen Schuldschein unterschrieben und eine monatliche Rückzahlung von 10.000 Euro vereinbart.

„Alexander und Peter haben mir aber in der Folgezeit nicht einen von mir angebotenen Wagen gekauft“, so der 54-Jährige. „Als ich dann im Februar 2005 die Rate nicht mehr zahlen konnte, haben sie mich massiv unter Druck gesetzt und mich und meine Familie massiv bedroht.“ Als Ausweg hätten sie ihm dann das „Steuermodell“ erläutert und schmackhaft gemacht: „Ich könnte meine Schulden zurückzahlen und es bliebe noch Geld für ein schönes Leben ohne Geldsorgen.“

Er habe sich schließlich darauf eingelassen. Alle Unterlagen, so auch die für die Scheinrechnungen, seien ihm per USB-Stick von Alexander und Peter geliefert worden. Die beiden hätten dann auch den großen Reibach gemacht: „Ich habe die Überweisungen des Finanzamts an sie abgeliefert und lediglich zehn Prozent für mich behalten.“

An der Version des Kaufmanns meldete Vorsitzender Richter Gmelch erhebliche Zweifel an: „Es ist kaum zu glauben, dass Sie sich mit einem ,Butterbrot‘ abspeisen ließen, zumal die Ausgaben für den Lebensunterhalt und die Firma eine ganz andere Sprache sprechen.“ Komme die Kammer zum Ergebnis, dass alles andere als ein umfassendes Geständnis vorliege, sei man an die Verständigung nicht mehr gebunden.

Dingolfing-Landau